Ein Anwalt war der Auffassung, dass ein Fehler bei der Berufungsfrist, der einem angestellten Kollegen unterlaufen war, keinesfalls seinem Mandanten zugerechnet werden kann. Dass das OVG Münster das genauso sah, half dem Anwalt am Ende nicht, weil das Gericht die Schuld bei ihm selbst sah.
Mehr lesenEin Anwalt versandte eine Berufungsschrift als Anhang "Schriftsatz.pdf" am Tag des Fristablaufs – streng nach Anleitung von Word über seine Anwaltssoftware zum beA. Bei Gericht kam ein leeres Blatt an. Der BGH versagte eine Wiedereinsetzung: Vor dem Senden müsse man die Datei überprüfen.
Mehr lesenEin Anwalt schrieb bei Berufungseinlegung ohne weitere Angaben einfach, dass er die Begründung in sechs Wochen abgeben werde. Der BGH hatte schon Zweifel, ob dies überhaupt als Antrag auf Fristverlängerung verstanden werden kann.
Mehr lesenEin Anwalt musste morgens mit starken Zahnschmerzen zum Arzt und verpasste einen Gerichtstermin – unentschuldigt. Der BGH lehnte eine Wiedereinsetzung ab: Denn wer sich ein Taxi für die Fahrt zum Zahnarzt rufen kann, der kann - und muss - auch bei Gericht absagen.
Mehr lesenÜberliest eine Rechtsanwältin, dass in ihrer Berufungsbegründung noch versehentlich Textbausteine des vorangegangenen Zulassungsantrags stehen, kann sie sich nicht mit Hinweis auf die stets sorgfältig arbeitende Angestellte retten. Das BVerwG verweigerte mit deutlichen Worten die Wiedereinsetzung.
Mehr lesenDas gut ausgebildete und sorgfältig überwachte Kanzleipersonal ist ein Klassiker bei versäumten Fristen. Doch dieses Personal darf nur "übliche" Routinefristen berechnen, betont das BVerwG. Rechtsmittelbegründungsfristen beim BVerwG gehörten nicht dazu, die seien selbst für Anwälte ungewöhnlich.
Mehr lesenEin ausführlich begründeter PKH-Antrag ist laut BGH kein Anlass für Zweifel, ob ein Anwalt nicht doch auch ohne Prozesskostenhilfe die Berufung durchführen würde. Dieser Fall sei nicht vergleichbar mit der Einreichung eines vollständigen Entwurfs einer Rechtsmittelbegründung.
Mehr lesenEs ist oft schwieriger als gedacht: Was muss man tun, um, von einer Frist getrieben, in die Kanzlei zu kommen, wenn niemand mehr da ist und der eigene Schlüssel drin liegt? Der BGH verlangt, dass zu allen Möglichkeiten vorgetragen werden muss – ansonsten ist der Wiedereinsetzungsantrag chancenlos.
Mehr lesenTrägt ein Angeklagter vor, er habe nicht gewusst, dass eine Revision fristgerecht begründet werden muss, kann er nicht im gleichen Atemzug behaupten, er habe einen Anwalt mit der Begründung beauftragt. Der BGH sah einen Widerspruch und lehnte die Wiedereinsetzung ab.
Mehr lesenErhält ein Anwalt Prozesskostenhilfe (PKH) für die Berufung seines Klienten, muss er sie anschließend auch einlegen. Darauf musste das OLG ihn, so der BGH, nicht gesondert hinweisen. Die Rechtslage zur zweiwöchigen Frist hätte dem Juristen geläufig sein müssen.
Mehr lesenBei einem Finanzamt kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass es verpflichtet ist, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn in der Rechtsmittelbelehrung Postanschrift und Faxnummer des BFH erwähnt werden. Ein gesonderter Hinweis auf § 52d FGO ist ebenfalls nicht erforderlich.
Mehr lesenSoll ein Schriftsatz über mehrere Rechner zur Versendung über das beA geleitet werden, berechtigen technische Fehler nicht zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn zu wenig Zeit für die Versendung eingeplant wurde. Der VGH Mannheim hat betont, dass Übertragungsprobleme einkalkuliert werden müssen.
Mehr lesenEin Rechtsanwalt kann auf die erste Fristverlängerung nur dann vertrauen, wenn er Gründe liefert. Tut er dies nicht, hilft es ihm laut BGH auch nicht, dass eine Rückfrage des Gerichts versehentlich nicht an ihn geschickt wurde – schließlich hätte er nachfragen können.
Mehr lesenVielleicht besser mal bei der Anwältin nachfragen: Der 5. Strafsenat des BGH hat der "eidesstattlichen Versicherung" eines Angeklagten, seine Verteidigerin habe die Revisionsbegründung vergessen, keinen besonderen Beweiswert zugebilligt. Deren Darstellung sah dann auch etwas anders aus.
Mehr lesenTheoretisch kann eine unklare Gerichtsbezeichnung in der beA-Maske Grund für eine Wiedereinsetzung sein. Wird aber ein Schriftsatz nach Bremen statt nach Hamburg geschickt, weil nur ersteres Gericht mit dem Zusatz "hanseatisch" in der Empfängerliste zu finden ist, kennt der BGH keine Gnade.
Mehr lesenWer über das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) Schriftsätze versendet, muss sicherstellen, dass Fristen nicht versehentlich gestrichen werden. Der BGH hat in einer am Dienstag erschienen Entscheidung nochmals die Anforderungen an die Kanzleiorganisation dargestellt.
Mehr lesenOb man offenlegen sollte, dass man seine beA-Karte und PIN weitergegeben hat, ist fraglich. Jedenfalls kann man laut BGH keine Wiedereinsetzung mit der Vergesslichkeit der Angestellten begründen: Ein Anwalt hatte sich darauf berufen, dass er seiner ReFa die Zugangsdaten doch extra gegeben hätte.
Mehr lesenStimmt der Gegner zu, darf sich ein Anwalt in der Regel darauf verlassen, dass auch dem dritten Verlängerungsantrag stattgegeben werden wird. Der BGH hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn das Gericht bei der zweiten Verlängerung schon gewarnt hatte, diese werde "letztmalig" bewilligt.
Mehr lesenEine strafrechtliche Revisionsschrift, die über das elektronische Postfach eines Kollegen einfach signiert übermittelt wird, ist unwirksam. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn es sich um das Postfach des gegenüber der Anwaltskammer benannten Vertreters des Verteidigers handelt. Mit einer bloßen Übermittlung in Vertretung übernehme dieser keine Verantwortung für den Inhalt der Revision.
Mehr lesenEin Anwalt muss auch darauf achten, ob über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der richtige Schriftsatz versandt wurde. Der Bundesgerichtshof hat die Wiedereinsetzung in einem Fall abgelehnt, bei dem bei genauer Prüfung des Dateinamens erkennbar gewesen wäre, dass nicht die Berufungsbegründung ans Gericht geschickt worden war.
Mehr lesen