Bei einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle muss der Beschwerdeführer gegen die Nichtzulassung der Revision darlegen und glaubhaft machen, dass die Beschwer 20.000 Euro übersteigt. Dies ist laut Bundesgerichtshof dann der Fall, wenn eine Insolvenzquote in entsprechender Höhe überwiegend wahrscheinlich erreicht ist. Gibt der Kläger jedoch eine bestimmte Quotenspanne an, ohne diese näher zu erläutern, kann diese nicht weiter eingegrenzt werden.
Mehr lesenDer Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Klage auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung errechnet sich lediglich aus einem Prozentsatz der möglichen Rückerstattung. Der Bundesgerichtshof betonte, dass mögliche Rückforderungsansprüche durch die Abrechnung erst vorbereitet werden.
Mehr lesenAuch die Ablehnung einer weiteren Unterbringung durch das Betreuungsgericht verletzt einen Betreuten in seinen eigenen Rechten. Der Bundesgerichtshof betont, dass der Betroffene bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterbringung hat. Ob ein die Unterbringung ausschließender freier Wille vorliege, sei eine Frage der Begründetheit.
Mehr lesenÜbersteigt das Interesse des verklagten Eigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, am Erhalt des Bauwerks die maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, so bemisst sich die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Erhaltungsinteresse. Dies bestimmt sich laut Bundesgerichtshof grundsätzlich nach den für den Bau aufgewandten Kosten. Der Wert der Beschwer sei primär vom Beschwerdegericht zu schätzen.
Mehr lesenDer Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer. Das gilt laut Bundesgerichtshof auch für einen unter der Geltung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) festgesetzten Streitwert. Ein höherer Wert sei vom Kläger darzulegen und glaubhaft zu machen.
Mehr lesenDie übliche Festsetzung von 2.500 Euro pro angegriffener Klausel im Unterlassungsklageverfahren ist neben dem Gebührenwert auch für die Beschwer relevant. Der Bundesgerichtshof lehnte die Nichtzulassungsbeschwerde eines Energieversorgers als unzulässig ab, weil die Beschwer 20.000 Euro nicht überstieg. Ein höherer Wert sei in Ausnahmefällen anzusetzen – dazu müsse aber rechtzeitig und ausreichend vorgetragen werden.
Mehr lesenSoll ein zur Auskunft verpflichteter Beteiligter in einer Familiensache Unterlagen aus dem Besitz eines Dritten beschaffen, ist der Kostenaufwand im Beschwerdeverfahren nur dann zu berücksichtigen, wenn die Kosten zwangsläufig entstehen. Laut Bundesgerichtshof ist dies der Fall, wenn der Dritte die Herausgabe verweigert und die Dokumente nicht anderweitig zu beschaffen sind. Dazu bedürfe es jedoch eines konkreten Tatsachenvortrags.
Mehr lesenEine erstmalig in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage erhöht nicht den Wert des Beschwerdegegenstands der Berufung des Beklagten. War die Klageerweiterung nicht Gegenstand der Ausgangsentscheidung, ist sie für die Wertgrenze der Berufung nicht relevant, bekräftigte der Bundesgerichtshof. Eine Erweiterung des Streitstoffs in tatsächlicher Hinsicht sei damit nicht eingetreten.
Mehr lesenEine Nutzungsentschädigung im Rahmen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags ist bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands mindernd zu berücksichtigen, wenn der Gläubiger die Rückzahlung Zug um Zug gegen ihre Erstattung begehrt. Laut Bundesgerichtshof liegt darin eine (konkludente) Aufrechnung. Entsprechendes gelte, wenn deren Höhe zwar nicht konkret beziffert werde, im Berufungsverfahren dafür aber die wesentlichen Werte zur Berechnung vorlägen.
Mehr lesenSind zivilprozessuale Beschlüsse mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar, müssen sie den maßgeblichen Sachverhalt und die Anträge wiedergeben. Anderenfalls liegt laut Bundesgerichtshof ein Verfahrensmangel vor. Das gelte auch, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel verwerfe, weil die Wertgrenze nicht erreicht worden sei. Die Berechnung müsse nachvollziehbar sein.
Mehr lesenDer VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die beschränkte Erbenhaftung konkretisiert: Nimmt ein Gericht eine Nachlassbeschränkung zugunsten von Erben an, ist der Gläubiger regelmäßig beschwert. Bereits die Rechtskraftwirkungen des Vorbehalts seien für ihn von Nachteil.
Mehr lesenWertmäßig nicht maßgeblich für die Rechtsmittelbeschwer ist die Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Zug-um-Zug-Verurteilung. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.10.2020 entschieden. Die Feststellung des Annahmeverzugs, der nur die Vollstreckung des Urteils erleichtern solle, erweise sich wirtschaftlich betrachtet lediglich als unselbstständiges Element.
Mehr lesenMaßgeblich für die Rechtsmittelbeschwer des Wohnungseigentümers ist sein wirtschaftliches Interesse daran, wie sehr sich die Finanzierung der von ihm angegriffenen Baumaßnahme ändert. Dabei kommt es nicht auf die Gesamtkosten der geplanten Arbeiten oder auf den Kontostand der Wohnungseigentümergemeinschaft an. Ausschließlich entscheidend ist der Kostenanteil des Rechtsmittelführers. Das betonte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 02.07.2020.
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