Soll ein zur Auskunft verpflichteter Beteiligter in einer Familiensache Unterlagen aus dem Besitz eines Dritten beschaffen, ist der Kostenaufwand im Beschwerdeverfahren nur dann zu berücksichtigen, wenn die Kosten zwangsläufig entstehen. Laut Bundesgerichtshof ist dies der Fall, wenn der Dritte die Herausgabe verweigert und die Dokumente nicht anderweitig zu beschaffen sind. Dazu bedürfe es jedoch eines konkreten Tatsachenvortrags.
Mehr lesenDer Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Landeshauptstadt München keine Auskünfte über Vermieter von Ferienwohnungen geben, damit diese Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot ermitteln kann. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 20.05.2020 entschieden. Auskunft könne nur "im Einzelfall" verlangt werden. Eine "Datenerhebung auf Vorrat" komme aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht.
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