Montag, 6.12.2021
Keine Erhöhung der Rechtsmittelbeschwer nach Klageerweiterung

Eine erstmalig in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage erhöht nicht den Wert des Beschwerdegegenstands der Berufung des Beklagten. War die Klageerweiterung nicht Gegenstand der Ausgangsentscheidung, ist sie für die Wertgrenze der Berufung nicht relevant, bekräftigte der Bundesgerichtshof. Eine Erweiterung des Streitstoffs in tatsächlicher Hinsicht sei damit nicht eingetreten.

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