Dienstag, 17.5.2022
Keine ausreichende Beschwer bei Beschlussklage

Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer. Das gilt laut Bundesgerichtshof auch für einen unter der Geltung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) festgesetzten Streitwert. Ein höherer Wert sei vom Kläger darzulegen und glaubhaft zu machen.

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