Freitag, 6.5.2022
Streitwertberechnung bei Unterlassungsklagen nach dem UKlaG

Die übliche Festsetzung von 2.500 Euro pro angegriffener Klausel im Unterlassungsklageverfahren ist neben dem Gebührenwert auch für die Beschwer relevant. Der Bundesgerichtshof lehnte die Nichtzulassungsbeschwerde eines Energieversorgers als unzulässig ab, weil die Beschwer 20.000 Euro nicht überstieg. Ein höherer Wert sei in Ausnahmefällen anzusetzen – dazu müsse aber rechtzeitig und ausreichend vorgetragen werden.

Mehr lesen