Bei einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle muss der Beschwerdeführer gegen die Nichtzulassung der Revision darlegen und glaubhaft machen, dass die Beschwer 20.000 Euro übersteigt. Dies ist laut Bundesgerichtshof dann der Fall, wenn eine Insolvenzquote in entsprechender Höhe überwiegend wahrscheinlich erreicht ist. Gibt der Kläger jedoch eine bestimmte Quotenspanne an, ohne diese näher zu erläutern, kann diese nicht weiter eingegrenzt werden.
Mehr lesenWer vergisst, seinem Wiedereinsetzungsantrag die eidesstattlichen Versicherungen beizufügen, auf die man sich im Antrag stützt, sollte sie zeitnah nachreichen. Der Bundesgerichtshof wies jetzt eine Rechtsbeschwerde ab, die die Berücksichtigung von Mitteln der Glaubhaftmachungen forderte, die trotz Hinweises erst nach Ablehnung der Wiedereinsetzung beim Gericht eingegangen waren. Die Wiedereinsetzung begründende Tatsachen seien unbedingt glaubhaft zu machen.
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