Donnerstag, 18.2.2021
Begründung einer Berufungsverwerfung

Sind zivilprozessuale Beschlüsse mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar, müssen sie den maßgeblichen Sachverhalt und die Anträge wiedergeben. Anderenfalls liegt laut Bundesgerichtshof ein Verfahrensmangel vor. Das gelte auch, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel verwerfe, weil die Wertgrenze nicht erreicht worden sei. Die Berechnung müsse nachvollziehbar sein.

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