Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung erfordert konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr des Eintritts eines erheblichen Gesundheitsschadens. Lediglich abstrakte Ausführungen zu selbstschädigenden Handlungen sowie krisenhaften Krankheitsschüben sind laut Bundesgerichtshof unzureichend.
Mehr lesenSchlägt ein Ziegelstein ein bis zwei Meter neben einem Zeugen an einer Wand ein, versteht sich die Annahme eines Vorsatzes für eine Körperverletzung nicht von selbst. Klärungsbedürftig ist dies insbesondere dann, wenn der Täter nicht aus Wut über den Betreffenden gehandelt haben soll, wie der Bundesgerichtshof betonte. Für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus müsse zudem eine Einschränkung der Schuldfähigkeit zwingend positiv festgestellt werden.
Mehr lesenDie Prognose, dass aufgrund einer psychischen Erkrankung zukünftig erhebliche Straftaten drohen, kann nicht mit Taten begründet werden, bei denen unsicher ist, ob die Krankheit Auslöser war. Notwendig ist ein klarer Zusammenhang, wie der Bundesgerichtshof betonte. Das Auftreten von gesundheitlichen Symptomen im Tatzeitraum reiche nicht aus. Die Vorinstanz habe ihre Tatprognose mithin zu Unrecht auf das Gesamtgeschehen gestützt.
Mehr lesenDie Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten selbst voraus. Der Bundesgerichtshof hält fest, dass das zuständige Gericht sich auch bei wiederholter Unterbringung nicht auf Leerformeln zurückziehen darf. Eine mögliche Gefährdung anderer Personen durch aggressive Ausbrüche einer 88-jährigen Frau dürfe nicht berücksichtigt werden.
Mehr lesenAuch die Ablehnung einer weiteren Unterbringung durch das Betreuungsgericht verletzt einen Betreuten in seinen eigenen Rechten. Der Bundesgerichtshof betont, dass der Betroffene bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterbringung hat. Ob ein die Unterbringung ausschließender freier Wille vorliege, sei eine Frage der Begründetheit.
Mehr lesenWird eine weitere Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie über die regelmäßige Höchstfrist von einem Jahr hinaus von bis zu zwei Jahren genehmigt oder angeordnet, ist dies im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen. Die Gründe dafür müssten aber für das Gericht deutlich und erkennbar hervortreten, bestätigt der Bundesgerichtshof. Sie könnten sich etwa aus der Dauer einer Therapie oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben.
Mehr lesenEine Zwangsbehandlung setzt immer voraus, dass der Arzt zuerst versucht, den Patienten zu einer freiwilligen Mitarbeit zu bewegen. Der Bundesgerichtshof betont, dass die Gerichte diese Bemühungen dokumentieren müssen. Werde das Gutachten im Anhörungstermin mündlich thematisch erweitert, müsse der Betroffene ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
Mehr lesenDie Beschwerdefrist gegen eine Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich postalisch bekanntgegeben wird. Laut Bundesgerichtshof ist eine Heilung der fehlerhaften Zustellung wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich. Es habe von vornherein bewusst von einer förmlichen Zustellung abgesehen und eine schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post angeordnet.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Jugendlichen, der in der Psychiatrie untergebracht war, stattgegeben. Das Oberlandesgericht habe bei der nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, indem es schlicht unterstellte, der Jugendliche habe durch Rücknahme einer Beschwerde gegen einen Verlängerungsbeschluss die gesamte Unterbringung akzeptiert. Dabei habe es unter anderem Anhaltspunkte für eine Drucksituation nicht berücksichtigt, so das BVerfG.
Mehr lesenDamit die Beschwerdefrist gegen eine Unterbringung zu laufen beginnt, muss eine nicht dem Willen des Betroffenen entsprechende anfechtbare Entscheidung ihm zugestellt werden. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass eine Ersatzzustellung an den Betreuer nicht in Betracht kommt. Mangels Willens des Gerichts, an den richtigen Adressaten zuzustellen, führe auch die tatsächliche Kenntnisnahme nicht zur Heilung des Fehlers.
Mehr lesenStützt sich ein Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem zusätzlichen oder ergänzenden Sachverständigengutachten auf neue Tatsachen, ist der Betroffene grundsätzlich nochmals anzuhören. Laut Bundesgerichtshof gilt dies allerdings nicht, wenn nur bisherige Ausführungen wiederholt oder bestätigt werden. Denn dann würden keine neuen entscheidungserheblichen Erkenntnisse vermittelt.
Mehr lesenEin Beschwerdegericht muss in einer Unterbringungssache durch ein Richterkollegium entscheiden. Beschließt dennoch ein Einzelrichter die Einweisung in eine geschlossene Einrichtung, ist der Betroffene laut Bundesgerichtshof in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt. Die fehlerhafte Besetzung des Gerichts stelle einen absoluten Rechtsbeschwerdegrund dar, der zur Aufhebung der Entscheidung führe.
Mehr lesenIn zwei Entscheidungen hat sich der XII. Zivilsenat mit den Rechten von untergebrachten Personen beschäftigt: Gutachten in Betreuungssachen müssen dem Betroffenen bekannt gemacht werden, und auch in Corona-Zeiten darf ein Gericht den Verzicht des Kranken auf eine persönliche Anhörung nicht unhinterfragt billigen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 14.10.2020 entschieden.
Mehr lesenWer eine Kopie eines Gerichtsbeschlusses erhalten hat, kann nicht auch noch auf die förmliche Zustellung der Entscheidung bestehen. Denn ist der Zweck der Zustellung – die Kenntnisnahme vom Inhalt und die Dokumentation des Zugangs – erreicht, gilt sie als bewirkt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.10.2020 entschieden.
Mehr lesenDie unbefristete psychiatrische Unterbringung eines vietnamesischen Studenten, der einen chinesischen Kommilitonen mit Hammerschlägen tötete, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.07.2020 die Revisionen der Nebenkläger verworfen.
Mehr lesenIslamistische Gefährder dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter bestimmten Umständen vor ihrer Abschiebung in einem gewöhnlichen Gefängnis untergebracht werden. Die Betroffenen müssten jedoch von den Strafgefangenen getrennt werden, befanden die Luxemburger Richter am 02.07.2020. Die Unterbringung in einer speziellen Hafteinrichtung ist demnach nicht zwingend erforderlich.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat zwei Leitsatzentscheidungen veröffentlicht, die die Rechte von Betreuten und Untergebrachten konkretisieren. Wenn aus der Unterbringungsakte hervorgeht, dass dem Betroffenen das Unterbringungsgutachten definitiv vorgelegen hat, ist es nach Auffassung der Richter unerheblich, wenn es keine konkrete Verfügung des Gerichts zur Bekanntmachung gibt. In einer Betreuungssache entschied der BGH, es sei vom Gericht unbedingt sicherzustellen, dass der Verfahrenspfleger am Anhörungstermin teilnehmen kann.
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