Mittwoch, 22.6.2022
Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung eines Zauns

Übersteigt das Interesse des verklagten Eigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, am Erhalt des Bauwerks die maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, so bemisst sich die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Erhaltungsinteresse. Dies bestimmt sich laut Bundesgerichtshof grundsätzlich nach den für den Bau aufgewandten Kosten. Der Wert der Beschwer sei primär vom Beschwerdegericht zu schätzen.

Mehr lesen