Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Justizministerkonferenz beschlossen zu prüfen, ob Videovernehmungen zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen bei Opfern von Sexualdelikten auch auf heranwachsende und erwachsene Opfer ausgeweitet werden können. Dies teilte das niedersächsische Justizministerium am 23.06.2017 mit. Aktuell ist dies nur bei kindlichen und jugendlichen Opfern von Sexualdelikten zulässig.
Mehr lesenDas geplante Protestcamp gegen den G-20-Gipfel im Hamburger Stadtpark bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 22.06.2017 der Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg stattgegeben. Das geplante Protestcamp sei bei einer Gesamtschau des Konzepts keine grundrechtlich geschützte Versammlung, da die Elemente der Veranstaltung, die nicht auf eine Meinungskundgabe gerichtet seien, überwögen (Az.: 4 Bs 125/17).
Mehr lesenDer Bundestag hat am 22.06.2017 ein Gesetz zur Überwachung von Online-Kommunikation über Messenger-Dienste wie etwa WhatsApp verabschiedet. Die Verschlüsselung soll dabei nicht angetastet werden. Die Daten sollen direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner installieren. In dem heftig umstrittenen Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird". Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie nur zur Terrorbekämpfung zugelassen.
Mehr lesenEine vom Silikonbrustimplantate-Skandal betroffene Frau ist mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld und Feststellung der künftigen Ersatzpflicht gegen den TÜV Rheinland jetzt auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Dieser wies die Klage nach einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ab, weil die sogenannte benannte Stelle danach weder unangemeldete Inspektionen habe durchführen müssen, noch sie eine Pflicht zur Sichtung der Geschäftsunterlagen des Herstellers sowie zur Produktprüfung getroffen habe. Es hätten keine Hinweise dafür vorgelegen, dass das Medizinprodukt den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG nicht entsprach, so der BGH (Urteil vom 22.06.2017, Az.: VII ZR 36/14).
Mehr lesenAb Beginn des nächsten Prüfungsdurchgangs im November 2017 werden Prüflinge der ersten juristischen Staatsprüfung nicht mehr an einen anderen als ihren Studienort zur mündlichen Examensprüfung geladen, sondern die Prüfer einschließlich der Hochschullehrer werden landesweit an allen vier Prüfungsorten eingesetzt. Dies hat das Hessische Justizministerium am 21.06.2017 mitgeteilt.
Mehr lesenDas Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 31.05.2017 eine Klage der Media-Saturn Deutschland GmbH gegen einen früheren Geschäftsführer abgewiesen, dem die Gesellschaft die Annahme von Bestechungsgeldern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Telekommunikationsverträgen auf den Verkaufsflächen der Media-Märkte vorwirft. Anders als das Strafgericht im Jahr 2012 erachtete die 6. Zivilkammer die Vorwürfe im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung für nicht erwiesen.
Mehr lesenDie Justizminister der Länder und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) haben bei der Justizministerkonferenz im rheinland-pfälzischen Deidesheim am 21. und 22.06.2017 über eine Erweiterung der DNA-Analyse im Strafverfahren diskutiert. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) hatte die Diskussion im Dezember 2016 angestoßen und im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Wie das baden-württembergische Justizministerium mitteilte, sieht auch Maas mittlerweile Regelungsbedarf.
Mehr lesenDer Gesetzgeber darf Kapitalabfindungen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung (hier: NATO) auf das deutsche Ruhegehalt von Bundeswehrangehörigen anrechnen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23.05.2017 entschieden. Darin liege kein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG (Az.: 2 BvL 10/11, 2 BvL 28/14).
Mehr lesenEine erlaubte Nebentätigkeit, die offen und transparent ausgeübt wird, rechtfertigt auch dann keine fristlose Kündigung, wenn bei der Ausübung in zu großem Umfang auf Ressourcen der Arbeitnehmerin zurückgegriffen wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Urteil vom 21.06.2017, Az.: 4 Sa 869/16).
Mehr lesen