Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten
Beschäftigte von Geld- und Wertdiensten haben rückwirkend zum 01.03.2017 Anspruch auf einen neuen Branchenmindestlohn. Die Verordnung tritt am 01.10.2017 in Kraft.
Sozialkassenverfahren neu geregelt
Sozialkassenverfahren sichern Urlaubsansprüche, fördern Berufsausbildung und Altersversorgung. Seit dem 08.09.2017 regelt eine eigenständige Rechtsgrundlage den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung.
Versorgung nach Krankenhausaufenthalt verbessert
Ab dem 01.10.2017 können Krankenhäuser für bis zu sieben Tage Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Weiterbehandelnden Ärzte und Einrichtungen sind vom Krankenhaus zu informieren. Stationäre und ambulante Behandlung sind so künftig besser miteinander verzahnt.
Bessere Energieeffizienz für Warmwasserbereiter
Seit dem 26.09.2017 erhalten Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher eine zusätzliche Energieeffizienzklasse, nämlich A+. Die schlechteste Klasse G fällt weg. Darüber hinaus werden sogenannte Verbundanlagen mit den Energieeffizienzklassen A+ bis G ausgezeichnet.
Strengere Regeln für Drohnen
Die Vorschriften für Drohnen wurden verschärft. Drohnen oder Modellflugzeuge über 250 Gramm müssen eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Das gilt ab 01.10.2017. Ab diesem Zeitpunkt erfordert der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeuge ab zwei Kilogramm auch einen Kenntnisnachweis.
Hasskriminalität in sozialen Netzwerken soll eingedämmt werden
Hasskriminalität im Netz wird künftig aufwändiger bekämpft. Betreiber von sozialen Netzwerken werden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren. Das Gesetz tritt am 01.10.2017 in Kraft.
Beschuldigte bekommen mehr Rechte
Beschuldigte haben künftig in Strafverfahren mehr Rechte. So hat ihr Verteidiger ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen. Während der Hauptverhandlung gibt es keine Kontaktsperre mehr. Das Gesetz ist bereits am 05.09.2017 in Kraft getreten.
Wegfall der EU-Quoten für Zuckerproduktion
Ab dem 01.10.2017 entfallen in der EU die Produktionsquoten sowie die Produktionsabgabe für Zucker und Isoglukose. Gleichzeitig entfällt der Mindestpreis für in der EU angebaute Zuckerrüben. Das soll nach Aussage der Bundesregierung die marktwirtschaftliche Orientierung des Zuckersektors stärken.