In Russland steht es nach Ansicht des Menschenrechtskommissars des Europarats schlecht um die Versammlungsfreiheit. "In den vergangenen Monaten (...) gab es eine scharfe Reaktion der Behörden auf bestimmte unangemeldete, aber überwiegend friedliche öffentliche Proteste", schreibt Nils Muiznieks in einem am 29.09.2017 in Straßburg veröffentlichten Bericht. Er beobachte außerdem wachsende Intoleranz gegenüber kleinen unangemeldeten Demonstrationen.
Mahnungen und Forderungen an Moskau
Im März und im Juni 2017 hatte die russische Polizei massenweise Demonstranten festgenommen. Der Menschenrechtskommissar forderte Moskau auf, dies bei friedlichen Protesten zu vermeiden. Mit Blick auf das verschärfte Versammlungsrecht mahnte er zudem, das Grundrecht nicht übertriebenen bürokratischen Regeln zu unterwerfen.
Russland mehrfach wegen Verletzung der Versammlungsfreiheit verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Russland im Jahr 2017 mehrfach wegen Verletzungen der Versammlungsfreiheit. Die Richter machten dabei klar, dass sie die Verstöße nicht für Einzelfälle hielten und warnten vor einem abschreckenden Effekt.
Beziehung zwischen Russland und dem Europarat belastet
Russland ist seit 1996 Mitglied des Europarats und damit der Menschenrechtskonvention unterworfen. Derzeit verweigert Moskau aber einen Teil seiner Beitragszahlungen wegen eines Konflikts über die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim. Der Menschenrechtskommissar sagte 2016 zudem eine geplante Reise nach Russland wegen staatlicher Auflagen ab. Muiznieks besucht regelmäßig alle Mitgliedsländer des Europarats, um dort die Lage der Menschenrechte zu prüfen.
Redaktion beck-aktuell, 29. September 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Wedde, Länderreport Russland, RIW 2017, 359
Rödel, Die Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ZAP 2016, 815
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