Wegen Terrorfinanzierung ist ein 21-Jähriger aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das bestätigte am 28.09.2017 das Landgericht Karlsruhe. Das Gericht sah es erwiesen an, dass der Mann mindestens 2.000 Euro gespart hatte, um in Rumänien eine Waffe für einen islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland zu besorgen.
Er habe "einen gegen Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen gerichteten Anschlag" begehen wollen. Hinweise auf ein konkretes Anschlagsziel gab es zwar nicht. Der Angeklagte soll im Internet aber Anschlagsabsichten geäußert und wegen einer Waffe recherchiert haben, so ein Gerichtssprecher (Az.: 5 KLs 540 Js 3049/17).
Straftatbestand der Terrorfinanzierung noch neu
Der Mann war am 02.02.2017 verhaftet worden. Er ist jetzt wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Straftatbestand der Terrorfinanzierung ist relativ neu. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.09.2017 - 28.09.2017 5 KLs 540 Js 3049/17
Redaktion beck-aktuell, 29. September 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Puschke, Der Ausbau des Terrorismusstrafrechts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 2015, 457
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Bundesrat will neuen Tatbestand der Terrorfinanzierung weiter fassen als Bundesregierung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.03.2015, becklink 1037570