Die Richterin des Verfassungsgerichtshofs Reiter ist von der Mitwirkung in den Organstreitverfahren “AfD-Fraktion gegen Landtag“ und “MdL Dr. Fiechtner gegen AfD-Fraktion“ ausgeschlossen, da gegen sie wegen ihrer Tätigkeit als Büroleiterin für einen Abgeordneten der AfD-Fraktion die Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies geht aus zwei Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 03.07.2017 hervor (Az.: 1 GR 29/17; 1 GR 35/17).
Mehr lesenSeit dem 01.07.2017 ist Richter am Amtsgericht a. D. Rudolf Voß neuer Ombudsmann des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter (VID). Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Im Konfliktfall mit Insolvenzverwaltern können sich Gläubiger, aber auch Schuldner an den Ombudsmann wenden. Dies jedoch nur dann, wenn der Verwalter Mitglied des VID ist.
Mehr lesenEine muslimische Rechtsreferendarin ist mit ihrem Eilantrag gegen das Verbot in Hessen, bei der Wahrnehmung von Aufgaben, bei denen – wie etwa auf der Richterbank – die Justiz oder der Staat repräsentiert werden, ein Kopftuch zu tragen, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das BVerfG hat nach Vornahme einer Folgenabwägung entschieden und dabei den Eingriff in die Glaubensfreiheit dem staatlichen Neutralitätsgebot gegenübergestellt. Das erforderliche Überwiegen der Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung habe nicht festgestellt werden können (Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 2 BvR 1333/17).
Mehr lesenNach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar können die Mitgliedstaaten die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne der Kommission den Gesetzentwurf zuvor mitzuteilen. Uber sei nicht als Dienst der Informationsgesellschaft anzusehen und das Verbot der Beförderungstätigkeit stelle auch keine “technische Vorschrift“ im Sinn der Richtlinie über Normen und technische Vorschriften dar, betonte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag vom 04.07.2017 (Az.: C-320/16).
Mehr lesenEine Klausel, die der Telekom erlaubt, auch nach Vertragsende die Daten ihrer Kunden in erheblichem Umfang zur "individuellen Kundenberatung" am Telefon zu verwenden, ist unwirksam. Eine solche Werbebefugnis verstoße gegen das Verbot belästigender Werbung und stelle eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Dies geht laut Verbraucherzentrale Bundesverband aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 02.06.2017 hervor, das die Verbraucherschützer erstritten haben (Az.:6 U 182/16).
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der Deutschen Telekom AG abgelehnt, mit dem diese die Feststellung begehrt hat, nicht zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung) verpflichtet zu sein. Die Erklärung der Bundesnetzagentur im Rahmen des auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Verfahrens sei ausreichend und lasse ein weiteres Rechtsschutzinteresse der Telekom entfallen (Beschluss 30.06.2017, Az.: 9 L 2085/17).
Mehr lesenNach einem Verkehrsunfall mit fünf Verletzten hat das Hagener Landgericht am 03.07.2017 zwei Raser verurteilt. Ein 46-jähriger Angeklagter wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, das zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der vorbestrafte Mitangeklagte erhielt dagegen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die er absitzen muss.
Mehr lesenSechs Monate sitzt ein 45 Jahre alter Ingenieur in Untersuchungshaft, weil er eine Prostituierte getötet haben soll. Während des Prozesses kommt die Wende: Ein anderer Mann wird nach einem Zeugenhinweis verhaftet. Das Landgericht Hildesheim hat den Angeklagten am 03.07.2017 freigesprochen. "Die Unschuld des Angeklagten ist erwiesen", sagte der Vorsitzende Richter Peter Peschka in seiner Urteilsbegründung.
Mehr lesenDas niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Aufstockungsklage eines Syrers, der über den ihm zuerkannten sogenannten subsidiären Schutzstatus hinaus seine Anerkennung als Flüchtling beanspruchte, abgewiesen und eine gegenteilige Entscheidung der Vorinstanz insoweit abgeändert. Die Revision wurde nicht zugelassen (Urteil vom 27.06.2017, Az.: 2 LB 117/17).
Mehr lesenKSchG §§ 1 I, 23 I; ZPO § 138 II, III
1. Für das Überschreiten des Schwellenwertes gem. § 23 I 2 bzw. 3 KSchG trägt der Arbeitnehmer die Beweislast. Einer größeren Sachnähe des Arbeitgebers und etwaigen Beweisschwierigkeiten des Arbeitnehmers ist durch abgestufte Darlegungslast Rechnung zu tragen.
2. Entsprechend der Unterscheidung zwischen „Betrieb" und „Unternehmen" in § 1 I KSchG ist der Betriebsbegriff von § 23 I KSchG nicht mit dem des Unternehmens gleichzusetzen.
3. Eine Durchbrechung des Betriebsbezugs des Schwellenwerts ist verfassungsrechtlich nicht schon immer dann geboten, wenn sich das Unternehmen zwar in mehrere kleine, organisatorisch verselbständigte Einheiten gliedert, insgesamt aber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
BAG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 AZR 427/16 (LAG Berlin-Brandenburg), BeckRS 2017, 112126
Mehr lesenInsO § 287a II 1 Nr. 2, InsO §§ 4a, 4c
1. Der Schuldner kann ohne Einhaltung einer Sperrfrist einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, wenn in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren die Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten aufgehoben und das Insolvenzverfahren sodann mangels Masse eingestellt worden ist.
2. Der Schuldner handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er nach Aufhebung der Kostenstundung und Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ohne Einhaltung einer Sperrfrist erneut einen Antrag auf Kostenstundung für ein neues Insolvenzverfahren stellt, auch wenn die Aufhebung der Kostenstundung darauf beruht, dass er seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. (Leitsätze des Gerichts)
BGH, Beschluss vom 04.05.2017 - IX ZB 92/16 (LG Stralsund), BeckRS 2017, 112890
Mehr lesenDas Internationale Netzwerk von Verbraucherschutz- und Rechtsdurchsetzungsbehörden (International Consumer Protection and Enforcement Network, ICPEN) hat seinen überarbeiteten und ausgeweiteten Webauftritt gestartet. Dies teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 30.06.2017 mit. Verbrauchern und Verbraucherbehörden würden dort neue Informations-, Beschwerde- und Austauschformate geboten.
Mehr lesenIm Fall des im Hamburger Stadtpark geplanten Protestcamps gegen den G20-Gipfel hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30.06.2017 einen Eilantrag auf Klarstellung und Ergänzung seines Beschlusses vom 28.06.2017 (BeckRS 2017, 114648) abgelehnt. Es sei dem Antragsteller zumutbar, zunächst fachgerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Laut Antrag sollte das BVerfG der Versammlungsbehörde konkrete Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit von Infrastruktureinrichtungen für das geplante Protestcamp machen (Az.: 1 BvR 1387/17).
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