Wirbelsäule mehrfach gebrochen
Fest steht: Die inzwischen 25-Jährige wurde mit mehrfach gebrochener Wirbelsäule im Hinterhof des Düsseldorfer Hauses gefunden. Sie überlebte, leidet aber noch immer stark an den Folgen. Einen Tag später behauptete sie im Krankenhaus gegenüber Polizisten, der 40-Jährige habe sie in die Tiefe gestoßen, um zu verhindern, dass sie seine Drogengeschäfte der Polizei verrate. Als der Mann in der Klinik erscheint, klicken die Handschellen. Tatsächlich werden bei der fälligen Durchsuchung Drogen entdeckt.
Angeklagter streitet Tat ab
Doch der Albaner beteuert seine Unschuld: Die kokainsüchtige Frau habe schon im Hinterhof gelegen, als er nach Hause gekommen sei. Sie habe ihm 1.800 Euro gestohlen. Er habe das Geld noch im Hof eingesammelt. Vermutlich sei sie beim Versuch, sich vor ihm zu verstecken, abgestürzt.
Biomechanik-Experte äußerte Zweifel
Er habe sie an den Unterschenkeln gepackt und rückwärts aus dem Fenster gestoßen, behauptete dagegen die Schwerverletzte. Ein als Gutachter hinzugezogener Biomechanik-Experte äußerte Zweifel an dieser Version, weil die Frau mehr als zwei Meter von der Fassade entfernt aufgeprallt war.
Frau nicht glaubwürdig
"Wir haben versucht, uns einen Reim auf die ganze Sache zu machen", sagt Richter Drees. Deswegen auch das Lego-Modell. Ergebnis: Die Darstellung des Opfers sei in mehreren Punkten "wenig plausibel" und letztlich nicht belastbar. Meint: Die Frau, die regelmäßig als Prostituierte gearbeitet und Kokain konsumiert haben soll, ist nicht glaubwürdig.
Geschädigte änderte Aussage
So hatte sie ihren einstigen Freund nach dem Sturz noch gebeten, ihr im Hinterhof die Füße zu massieren, ihren Pyjama zu bringen und sie in eine bestimmte Klinik bringen zu lassen. Im Krankenwagen sei es ihr vor allem darum gegangen, dass ihre Handtasche mitkommt, weil sie darin viel Geld vermutet habe, berichteten die Rettungssanitäter. Zudem hatte sie zunächst behauptet, beim Teppichklopfen aus dem Fenster gefallen zu sein – es fand sich aber weder Teppich noch Teppichklopfer.
Vorwurf des Drogenhandels noch im Raum
Das Gericht habe zu viele Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, lässt Drees durchblicken. Unabhängige Augenzeugen für das unmittelbare Geschehen gibt es nicht. Auch der Staatsanwalt bekennt, dass ihn die Beweisaufnahme ins Grübeln gebracht habe. Am 12.10.2017 wird der Prozess fortgesetzt. Was übrig bleiben könnte von der Anklage ist der Vorwurf des Drogenhandels – immerhin fand die Polizei 18 Gramm hochreines Kokain in der Wohnung des Angeklagten.