Individuelle Teilzeitquoten nicht möglich
Der regulär 18 Monate dauernde Vorbereitungsdienst kann nach der geplanten Neuregelung im Umfang von 60% geleistet werden und verlängert sich dadurch auf 30 Monate (fünf statt drei Schulhalbjahre). Aus Gründen der Unterrichtsorganisation bleibe der Umfang auch des Teilzeitvorbereitungsdienstes an den Schuljahrestakt gebunden – individuelle Teilzeitquoten seien deshalb nicht möglich. Baden-Württemberg gehört bundesweit zu den ersten Ländern, die eine Teilzeitoption für den Vorbereitungsdienst einführen.
Beamtengesetz soll angepasst werden
Mit dem Beschluss der Landesregierung wurde das Innenministerium beauftragt, die zur Einführung des Teilzeitvorbereitungsdienstes notwendige Änderung im Beamtengesetz vorzubereiten. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen angepasst werden. Die Regelung soll voraussichtlich 2018 in Kraft treten, sodass erstmals Lehramtsanwärter und Referendare zum Frühjahr 2019 davon profitieren können.