Baden-Württemberg will Vorbereitungsdienst in Teilzeit ermöglichen

Die Landesregierung in Baden-Württemberg will die Vereinbarkeit von Familie und Lehrerberuf verbessern. Künftig sollen Referendare und Lehramtsanwärter, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren können. Ein entsprechendes Konzept des Kultusministeriums hat die Landesregierung am 10.10.2017 im Ministerrat beschlossen. Auch schwerbehinderte Lehramtsanwärter sollen danach diese Möglichkeit erhalten.

Individuelle Teilzeitquoten nicht möglich

Der regulär 18 Monate dauernde Vorbereitungsdienst kann nach der geplanten Neuregelung im Umfang von 60% geleistet werden und verlängert sich dadurch auf 30 Monate (fünf statt drei Schulhalbjahre). Aus Gründen der Unterrichtsorganisation bleibe der Umfang auch des Teilzeitvorbereitungsdienstes an den Schuljahrestakt gebunden – individuelle Teilzeitquoten seien deshalb nicht möglich. Baden-Württemberg gehört bundesweit zu den ersten Ländern, die eine Teilzeitoption für den Vorbereitungsdienst einführen.

Beamtengesetz soll angepasst werden

Mit dem Beschluss der Landesregierung wurde das Innenministerium beauftragt, die zur Einführung des Teilzeitvorbereitungsdienstes notwendige Änderung im Beamtengesetz vorzubereiten. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen angepasst werden. Die Regelung soll voraussichtlich 2018 in Kraft treten, sodass erstmals Lehramtsanwärter und Referendare zum Frühjahr 2019 davon profitieren können.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2017.

Mehr zum Thema