OLG Hamm: Parteien zeigen Interesse an Vergleich im Arcandor-Prozess

Im Gerichtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter des 2009 pleitegegangen Handelskonzerns Arcandor sowie ehemaligen Vorstandsmitgliedern und zwei Aufsichtsräten deutet sich eine Einigung an. Nach der Vernehmung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Thomas Middelhoff als Zeugen schlug das Oberlandesgericht am 11.10.2017 einen Teilvergleich vor. Überraschend signalisierten sowohl die Anwälte des Insolvenzverwalters als auch die Vertreter der Beklagten daraufhin sogar Interesse an einem Vergleichsvorschlag, um das gesamte Verfahren zu beenden. Den will der Vorsitzende Richter Rüdiger Hütte jetzt noch in diesem Jahr vorlegen.

Streit um Boni und Abfindungen

Der Insolvenzverwalter wirft dem ehemaligen Vorstand und Teilen des Aufsichtsrats Boni- und Abfindungszahlungen zu einem Zeitpunkt vor, als das Unternehmen bereits längst in Schieflage geraten war. Das Landgericht Essen hatte 2013 deshalb die Beklagten zu Zahlungen verurteilt. In der ersten Instanz wurde der ehemalige Bertelsmann-Chef Middelhoff zur Rückzahlung von rund 3,4 Millionen Euro verurteilt. Umstritten ist zudem, ob er private Termine mit dienstlichen verquickte. Er bestreitet das. Als Zeuge musste Middelhoff zu einer langen Liste von Flügen Stellung beziehen, die er dienstlich abrechnete.

Andere Bewertungskriterien als im Strafprozess

Unter anderem wegen dieser Abrechnung privater Flugkosten zulasten des Arcandor-Konzerns war Middelhoff im November 2014 in einem Untreue-Prozess zu drei Jahren Haft verurteilt worden, die der frühere Manager zurzeit im offenen Vollzug absitzt. Ausdrücklich wies das Gericht in Hamm darauf hin, dass es in dem Zivilstreit um andere Bewertungskriterien gehe.

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2017 (dpa).