Kastenstände deutlich kleiner als gesetzlich vorgeschrieben
Die beiden Männer und eine Frau waren im Sommer 2013 in die Tierzuchtanlage im Ortsteil Sandbeiendorf in der Gemeinde Burgstall in Sachsen-Anhalt gegangen, um dort die Haltungsbedingungen zu filmen. In der Anlage mit mehr als 60.000 Tieren waren unter anderem Kastenstände deutlich kleiner als gesetzlich vorgeschrieben.
Zuschauer unterstützten Angeklagte
Majstrak verkündete die Bestätigung des Freispruchs für die drei Tierschützer im Alter von 37 bis 53 Jahren am 11.10.2017 nach einstündiger Verhandlung. Der Saal war voll besetzt mit Zuschauern, die die Angeklagten unterstützten. Vor dem Gericht hatten sie am Morgen mit Transparenten demonstriert. Zu lesen war etwa "Tierleid hinter Mauern – Alltag in Deutschland" oder "Tierleid muss sichtbar gemacht werden".
AG stützte sich auf Notstand
Bereits vor Beginn der Beweisaufnahme machte Majstrak die Auffassung des Kammer deutlich: Man halte die Argumentation des AG für überzeugend, die der Staatsanwaltschaft nicht. Das AG hatte das Vorliegen eines Notstandes bejaht. Die Angeklagten hätten die Missstände bei der Haltung von rund 63.000 Tieren filmen dürfen, um auf diese aufmerksam zu machen. Die Bedingungen hätten gegen rechtliche Vorgaben verstoßen, weil etwa die Kastenstände für die Schweine zu klein gewesen seien. Behörden hätten die Missstände bei Kontrollen aber nicht moniert.
Schutzmaßnahmen gegen Keimübertragung getroffen
Die Tierschützer hätten zudem Einwegkleidung benutzt, Mundschutz getragen und die Kameras desinfiziert, sodass keine Keime in die Ställe getragen worden seien. Es sei auch nichts zerstört worden. Dem schloss sich das LG nun an – und ging mit einem Lob an die drei Aktivisten auch noch darüber hinaus. "Ihr Handeln ist als positiv zu bewerten", sagte der Vorsitzende Richter.
Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro gefordert. Sie hätten sich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht. Einen Notstand erkannte die Anklagevertreterin nicht an und verwies darauf, dass erst vier Monate nach dem Eindringen in den Stall Anzeige erstattet worden sei. Die Aktion habe keine unmittelbare Auswirkung auf das Tierwohl gehabt, es sei kein Tierarzt gerufen, und die Missstände seien auch nicht sofort abgestellt worden.
Kritik vom Bauernverband
Ein Sprecher des Bauernverbands Sachsen-Anhalt erklärte: "Wir leben in einem Rechtsstaat, wo bei einem hinreichenden Verdacht eines Verstoßes die Tierschützer durch die gesetzlich legitimierten Behörden in ihrer Arbeit unterstützt werden, nämlich dann, wenn sie Anzeige erstatten." Er ergänzte: "Für unsere Landwirte sind derartige Fälle nicht hinnehmbar, weil nicht nur ihr Eigentum unrechtmäßig betreten wird, sondern ihre Tiere auch noch einer unnötigen Gefährdung ausgesetzt werden." Die Tierschützer schleppten möglicherweise gefährliche Erreger in die Bestände. Durch ihr Eindringen erschreckten sie zudem die Tiere.