LG Frankfurt am Main: Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Möbelhauskette Ikea mit Urteil vom 28.09.2017 (Az.: 3-10 O 16/17) verpflichtet, künftig alte Elektrogeräte zurückzunehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Dies teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit, die wegen Ikeas Missachtung der Rücknahmepflicht im Elektrogerätegesetz auf Unterlassung geklagt hatte.

DUH fordert Bußgeld auch für Verstoß gegen Informationspflichten

Die DUH hatte geklagt, nachdem Ikea sich geweigert hatte, seine gegen das Elektrogerätegesetz verstoßende Praxis, alte Elektrokleingeräte nicht zurückzunehmen und Kunden nicht über deren Rückgaberechte zu informieren, zu unterlassen. Um eine bessere Beachtung der Vorschriften zu gewährleisten, fordert die DUH die Bundesregierung auf, die Nichteinhaltung der im Elektrogerätegesetz vorgeschriebenen Informationspflichten ebenso wie die Verstöße gegen die Rücknahmepflicht mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegen. Ferner fordert die DUH die Bundesländer auf, unangekündigte Händlerkontrollen durchzuführen und konsequent gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen, um einen wirksamen Vollzug der Vorschriften sicherzustellen.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.09.2017 - O 16/17

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2017.

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