Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Möbelhauskette Ikea mit Urteil vom 28.09.2017 (Az.: 3-10 O 16/17) verpflichtet, künftig alte Elektrogeräte zurückzunehmen und Verbraucher über die gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Dies teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit, die wegen Ikeas Missachtung der Rücknahmepflicht im Elektrogerätegesetz auf Unterlassung geklagt hatte.
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.09.2017 - O 16/17
Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2017.
Pauly/Peine/Janke, Die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft, ZUR 2016, 67
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