Aus der NJW
Ohne Vermögensbericht keine Entlastung

Hat der Verwalter keinen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht der Entlastungsbeschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Pflicht zur Vorlage des Vermögensberichts kommt der Verwalter nach einem Urteil des LG Frankfurt a.M. nicht bereits mit der Vorlage der Jahresabrechnung und einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach. 

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Verbandshaftung im Datenschutzrecht

Der EuGH hat das Verfahren „Deutsche Wohnen“ entschieden: Es ging in dem Urteil nicht nur um das 14,5 Mio. Euro hohe Bußgeld gegen das Immobilienunternehmen, sondern um die Zukunft des von den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden praktizierten Bußgeldregimes. Um es vorwegzunehmen: Diese haben insoweit einen klaren Sieg davongetragen. Das NJW-Editorial.

Mehr lesen
NJW-Editorial
Lorem Ipsum
Was das neue Jahr an Rechtsänderungen bringt

Neues Jahr, neue Gesetze – das gilt in Abwandlung des alten Casino-Mottos, das Glück im Spiel verheißen soll, für leidgeprüfte Rechtsanwender. Für 2024 hat die ­Politik Juristen und Bürgern wieder eine Flut von ­Änderungen aufgebürdet.

Mehr lesen
Agenda
Lorem Ipsum
Podcast #39: Große Pleiten

Das Statistische Bundesamt meldet steigende Unternehmensinsolvenzen. Täglich liest man von neuen Pleiten, etwa in der Modebranche oder im Baugewerbe. Allein die Insolvenzen von Gesellschaften des Signa-Immobilienkonzerns füllen seit Wochen die Schlagzeilen. In dieser Podcastfolge sprechen wir hierüber mit dem Berliner Insolvenzrechtler Prof. Dr. Christoph G. Paulus, der Insolvenzen aus den vergangenen 100 Jahren untersucht hat.

Mehr lesen
Podcast
Lorem Ipsum
Anrechnung böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs

Die in einem Vergleich enthaltene Verpflichtung des Arbeitgebers zur ordnungsgemäßen Abrechnung und Auszahlung von Entgeltansprüchen kann - so das LAG Baden-Württemberg - im Einzelfall dahin auszulegen sein, dass die Anwendung von § 615 S. 2 BGB bzw. § 11 Nr. 2 KSchG (Anrechnung böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs/Verdienstes) aus­geschlossen ist.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Heizen

"Ich schubs die Enten aus dem Verkehr – Ich jag die Opels vor mir her" – was bei Markus 1982 noch Inbegriff des Fahrspaßes war, kostete einen Senior aus der Schweiz den Lappen und seinen Porsche. Warum die deutsche Polizei zum Spielverderber wurde, verrät Ihnen die neue Entscheidung der Woche aus der NJW. 

Mehr lesen
Glosse
Lorem Ipsum
„Seid schlau, lernt beim Bau“

Der alte Slogan für die Werbung von „Lehrlingen“ in den 70er Jahren hat eine aktuelle neue Bedeutung erfahren. Es geht um die „ARGE“, die in der Baubranche seit langem praktiziert wird – aber auch auf dem Rechtsmarkt Bedeutung hat. Gut, dass dies nun näher geregelt wird. Wenngleich der erste Gesetzentwurf dazu noch Lücken hat. Das NJW-Editorial.

Mehr lesen
NJW-Editorial
Lorem Ipsum
Die Termine der 51. Kalenderwoche

Die hochpreisigen Designermöbel der Schweizer Firma USM schmücken viele Wohnzimmer, Büros und Praxisräume. Der BGH beugt sich über deren Klage gegen ein Nürnberger Unternehmen, dem sie Plagiate vorwirft. Am BVerfG geht es um eine Reform des BKA-Gesetzes, die im Kampf gegen Terrorismus heimliche Überwachungsmaßnahmen wie etwa den Einsatz von Wanzen zulässt. Und der EuGH urteilt über diverse Fälle aus Deutschland.

Mehr lesen
Agenda
Lorem Ipsum
Dem Recht eine Nasenlänge voraus

Als das Dialogsystem ChatGPT vor rund einem Jahr im Internet erstmals frei verfügbar war, hat es einen regelrechten Hype ausgelöst, dem sogleich der Ruf nach einer strikten Regulierung folgte. Dabei will die EU mit ihrer KI-Verordnung weltweit Maßstäbe setzen. Doch zuletzt ist das Vorhaben ins Stocken geraten; zeitgleich legte US-Präsident joe Biden eine Executive Order zu Künstlicher Intelligenz vor. Welche Bedeutung hat dies für die Entwicklung und die Nutzung von KI? Und wie groß sind die Chancen, dass die USA und die EU sich in dem Bereich auf eine gemeinsame Position verständigen? Fragen an den IT-Rechtsexperten Dr. Axel Spies in Washington DC.

Mehr lesen
Interview
Lorem Ipsum
Kein Förmchenstechen!

Der Beschäftigtendatenschutz und der Wille, ihn gesetzlich präziser auszugestalten, sind ein Dauerbrenner. Anläufe hierzu gab es bereits 2010, mehrere Koalitionsverträge haben danach Prüfaufträge formuliert, und auch die aktuelle (Noch-)Koalition hatte sich darauf geeinigt, sich des Themas anzunehmen. Gut so. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen hört man, dass nun ein Entwurf vorliegt und dass der noch vor Weihnachten in die Ressortabstimmung gehen soll.

Mehr lesen
Kolumne
Lorem Ipsum
Gleichheitswidrige Eigenbeteiligung in der GKV

Für Versicherte, die in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung leben und deshalb Hilfe zur Pflege gem. §§ 61 ff SGB XII in Anspruch nehmen müssen, errechnet sich nach einem Beschluss des BVerfG die Belastungsgrenze gem. § 62 SGB V nach dem Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 1. 

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Waidmannsdank

Das neue Jagdrevier ist leer – die Rehe haben die Lauscher gespitzt und sind alle weg. Da ist doch die Geschäftsgrundlage gestört! Oder nicht? Näheres erfahren Sie in der neuen Entscheidung der Woche aus der NJW. 

Mehr lesen
Glosse
Lorem Ipsum
Ein verwundbares Verfassungsorgan

Die Nachbesetzung von Richterstellen am BVerfG scheint gegenwärtig reibungslos (obgleich verzögert) zu funktionieren. Die Gefahr einer Politisierung des Gerichts und seiner Demontage durch Gesetzesänderung bleibt gleichwohl latent bestehen. Eine Verfassungsänderung sollte dies beheben, findet Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz in unserem Editorial.

Mehr lesen
NJW-Editorial
Lorem Ipsum
Die Termine der 50. Kalenderwoche

Der deutsche Datenschutz hat am EuGH derzeit Hochkonjunktur: Nach Schufa AG und Deutsche Wohnen SE geht es nun um die Veröffentlichung von Namen auf der Webseite einer 4.500-Seelen-Kommune. Das BAG klärt den Wert einer Krankschreibung in zeitlichem Zusammenhang mit einer Entlassung. Und das BSG prüft die Höhe des Arbeitslosengelds II für eine Anwältin – umstritten ist die Anrechnung von Jobticket und Beiträgen fürs Versorgungswerk.

Mehr lesen
Agenda
Lorem Ipsum
Bindungswirkung früher festgestellter Grundbesitzwerte für spätere Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer

Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet - so der BFH - Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
"Eskalierende Entbürokratisierungsbürokratie"

Die Bundesregierung hat eine Entbürokratisierungsoffensive gestartet. Der Abbau von Bürokratie ist ein ewiges Versprechen der Politik, ebenso das Wehklagen der Wirtschaft über vermeintlich überbordende Regulierung. Wir haben Prof. Dr. Pascale Cancik von der Universität Osnabrück dazu befragt, warum ständig mit gleichen Argumenten und Vorschlägen Bürokratieabbau verlangt, aber offensichtlich nie erreicht wird.

Mehr lesen
Interview
Lorem Ipsum
Stechuhr durch die Hintertür

Nach dem „Stechuhr-Urteil“ des EuGH (NJW 2019, 1861) müssen die EU-Mitgliedstaaten Regelungen zur Zeiterfassung schaffen. Dem ist der deutsche Gesetzgeber bis heute nicht nachgekommen. In die Lücke springen nun die Gerichte – mit unliebsamen Folgen für die Unternehmen.

Mehr lesen
Recht im Unternehmen
Lorem Ipsum
Schichtplanung als unbillige Weisung

Ist die Schichtplanung als Weisung unbillig, steht dem Arbeitnehmer nach einem Urteil des LAG Sachsen entweder Annahmeverzugslohn oder ein Schadenersatzanspruch zu.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum
Schariavorbehalt

Ein viral verbreitetes Video sorgte jüngst für Aufregung bei Millionen schockierter Internetnutzer weltweit. Es zeigt einen jungen Mann, der auf dem Berliner Alexanderplatz freimütig erklärt: „Jeder, der sich als Muslim bezeichnet, muss die Scharia wollen, auf der ganzen Welt! Ich will die Scharia in Deutschland, auf jeden Fall!“ Auf Nachfrage bestätigt er, dass es eine islamische Pflicht sei, auch Deutschland einzunehmen, „wenn es sein muss mit Gewalt!“

Mehr lesen
Kolumne
Lorem Ipsum
Kriminelle Vereinigung zum Betrieb eines Rechenzentrums

Der Betrieb eines sog. Cyberbunkers ist nach Ansicht des BGH als mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung strafbar, wenn Zweck und Tätigkeit der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten der Beihilfe zu Delikten gerichtet ist, die durch Nutzung der bereitgestellten Technik von Anderen begangen werden.

Mehr lesen
Urteilsanalyse
Lorem Ipsum