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Jurastudenten empfinden erheblichen Druck. Dies zeigt eine Studie zur Juristenausbildung der Initiative iur.reform, zu der der Deutsche Anwaltverein (DAV) Stellung nimmt. Aus Angst, im Examen zu scheitern und nach vielen Studienjahren vor dem existenziellen Nichts zu stehen, lassen sich laut Studie viele vom Jurastudium abhalten oder beendeten es vorzeitig. Dies sei angesichts des enormen Nachwuchsmangels in allen juristischen Berufen problematisch, so der DAV.
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Ein Kraftverkehrsunternehmen kann sich seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer nicht dadurch entledigen, dass es diese auf Dritte überträgt. Eine Regelung, die eine solche Übertragung zulässt, ist laut Europäischem Gerichtshof unionsrechtswidrig, da sie verhindert, dass die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt werden kann und gegen das Unternehmen Sanktionen verhängt werden können.
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Um eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) zu garantieren, hat das EU-Parlament neue Transparenz- und Risikomanagementregeln für KI-Systeme gebilligt. In ihren Änderungsanträgen zum Kommissionsvorschlag fordern die Europaabgeordnete insbesondere eine Ausweitung verbotener KI-Praktiken auf biometrische Überwachung, Emotionserkennung und vorausschauende Polizeiarbeit.
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Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 durch die vorübergehende landesweite Schließung von Friseurbetrieben im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus entstanden sind. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass auch der Staat finanziell nicht unbegrenzt leistungsfähig ist. Er dürfe sich daher in Pandemiezeiten auf den Schutz der Bevölkerung fokussieren. Dies sei Gewerbetreibenden – auch vor dem Hintergrund des grundsätzlich von ihnen zu tragenden Unternehmerrisikos – zumutbar.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständige Gremium des Bundestages dringt auf strengere Regeln für ehemalige Top-Beamte aus sicherheitsrelevanten Bereichen. Es sei problematisch, dass Beamte mit vertieften sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen ungeprüft privatwirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer vorherigen dienstlichen Verwendung stehen.
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Die Feststellung, dass ein polizeiliches Einschreiten rechtswidrig war, kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erreicht werden. Das musste ein "Klimakleber" erfahren, der Eilrechtsschutz gegen die bei ihm angeblich von der Polizei zur Vollstreckung eines Platzverweises angewandte schmerzhafte Handbeugetransporttechnik begehrt hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte seinen Antrag als unzulässig ab. Eine Wiederholungsgefahr sei nicht ersichtlich.
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Eine Disziplinarordnung für Richter muss die erforderlichen Garantien aufweisen, damit ausgeschlossen ist, dass sie als Instrument zur Ausübung politischer Kontrolle der Richtertätigkeit eingesetzt wird. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Blick auf zweifelhafte Verhältnisse in Rumänien entschieden, wo eine bedenkliche Machtkonzentration in der Person eines Chefinspekteurs liegt.
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Die Annullierung eines Fluges wegen des unerwarteten Todes des Kopiloten befreit das Luftfahrtunternehmen nicht von seiner Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen. Ein solcher Fall stelle keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, sondern sei – wie jede unerwartete Krankheit eines unverzichtbaren Besatzungsmitglieds – Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
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In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses äußerten die geladenen Experten deutliche Kritik an der geplanten Pflegereform. Der Gesetzentwurf der Ampel, der im Wesentlichen Pflegebeitragserhöhungen und nur geringe Leistungsanhebungen beinhaltet, habe wichtige Vorhaben und die Lösung zentraler Fragen nicht berücksichtigt. Die Sachverständigen mahnten eine grundlegende Systemreform an, um die Pflege nachhaltig finanzieren zu können.
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Die im Frühjahr 2021 zur Eindämmung von Neuinfektionen erlassenen Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in den Corona-Allgemeinverfügungen des Märkischen Kreises sind nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in mehreren Klageverfahren entschieden. Die jeweils beanstandeten Regelungen seien rechtmäßig gewesen, so das Gericht unter Verweis auf die damals hohen Inzidenzzahlen.
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Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der milliardenschweren Corona-Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa, die die Europäische Kommission im Juni 2020 erteilt hatte, für nichtig erklärt. Es gab damit den Klagen der Konkurrenten Ryanair und Condor statt. Laut EuG hat die Kommission mehrere im Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft vorgesehene Voraussetzungen missachtet.
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Die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz waren in den Jahren 2019 bis 2021 rechtswidrig, da die IHK die Ausgleichsrücklage fehlerhaft gebildet hat. Die Beiträge zur IHK Koblenz im Jahr 2021 seien hingegen nicht zu beanstanden, stellte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz klar. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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Damit eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, ist der Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und die Klage einer Betreuungskraft der Dekan-Ernst-Schule in Grünstadt auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall abgewiesen.
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Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht mehr erforderlich sein.
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Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf in Deutschland Arbeitnehmer nicht an Sonn- und Feiertagen im Telefon-Kundenservice beschäftigen. In Anbetracht einer fehlenden Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit und dem Umstand, dass telefonische Auskünfte nur an Werktagen ausreichten, sei keine Ausnahme gerechtfertigt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen bei einer Gedenkveranstaltung in Berlin zum Ende des Zweiten Weltkriegs am 9. Mai bleibt verboten. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte im Eilverfahren eine Regelung der Berliner Polizei. Russische Flaggen oder Symbole könnten als Sympathiebekundung für die Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine verstanden werden, so das OVG.
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Die Bundesregierung möchte mehr Tierwohl durch Stallumbau gewährleisten und hat dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vorsieht, die ihre Stallanlagen umbauen wollen. Die gestern zu einer Anhörung des geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geladenen Sachverständigen übten aus verschiedenen Gründen viel Kritik.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die bisherigen Pläne der Ampel-Koalition zum Heizungstausch kosten die Kommunen nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes mindestens acht Milliarden Euro. 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden. Um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro.
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Das Niedersächsische Justizministerium darf einen Ex-Staatssekretär nicht aus dem Bewerbungsverfahren für die Stelle des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ausschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch im Eilverfahren entschieden. Die Einwände des Ministeriums, als Ruhestandsbeamter habe er keinen Reaktivierungsanspruch und die Besoldung der neuen Stelle sei für ihn zu niedrig, überzeugten das VG nicht.
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Justizministerium Rheinland-Pfalz
Nach Protesten von Studierenden und Referendaren gegen das in der geplanten Reform der rheinland-pfälzischen Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) vorgesehene Verbot von Markierungen in den Prüfungshilfsmitteln (Gesetzestexte und juristische Kommentare) hat Landesjustizminister Herbert Mertin (FDP) nun eine Übergangsregelung angekündigt. Statt ab August 2023 soll das Markierungsverbot erst im Jahr 2025 greifen.
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