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Nachtragshaushalt 2023 auf dem Weg – Noch keine Lösung für 2024

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nach dem Karls­ru­her Haus­halts­ur­teil hat die Bun­des­re­gie­rung gleich meh­re­re Bau­stel­len. Bei der Re­pa­ra­tur des Etats für 2023 gibt es Fort­schrit­te. Der Haus­halt 2024 da­ge­gen wird zur Ge­dulds­pro­be. Der Bun­des­rat ließ den Nach­trags­haus­halt für 2023 in ers­ter Le­sung pas­sie­ren.

Damit verbunden ist auch die erneute Aussetzung der Schuldenbremse. Beides kann nun in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Die Bundesregierung will mit dem Nachtragshaushalt bereits ausgezahlte Mittel insbesondere für die Gas- und Strompreisbremse sowie Fluthilfen nachträglich rechtlich absichern. Es geht um rund 45 Milliarden Euro, die aus Krediten finanziert wurden.

Seit dem Karlsruher Haushaltsurteil ist klar, dass der Bund diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen. Sie waren 2021 und 2022 genehmigt worden, als die Schuldenbremse wegen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs ausgesetzt war. Die Ampel-Regierung hatte geplant, das Geld auch 2023 und 2024 noch zu nutzen. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Ohne den Nachtragshaushalt hätte im Etat für 2023 ein Verfassungsbruch gedroht. 

Die Länderkammer verzichtete auf eine ausdrückliche Stellungnahme zu den Plänen. Danach wurden sie im Haushaltsausschuss beschlossen. Nächster Schritt ist nun die abschließende Lesung am kommenden Donnerstag im Bundestag.

17-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen

Damit dürfte das erste große Problem gelöst sein, das durch das Karlsruher Haushaltsurteil entstand. Das höchste deutsche Gericht hatte eine Umschichtung im Haushalt für nichtig erklärt. Dadurch fehlen nicht nur 60 Milliarden Euro, die über vier Jahre für Klimaschutz-Vorhaben und die Modernisierung der Wirtschaft eingeplant waren. Der Richterspruch wirkte sich auch auf verschiedene kreditfinanzierte Sondertöpfe aus. Im Haushalt für das kommende Jahr klafft ein Loch von 17 Milliarden Euro.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben dafür noch immer keine Lösung gefunden. Auch am Mittwoch berieten sie wieder bis zum späten Abend. Inzwischen erscheint es unwahrscheinlich, dass der Etat für 2024 noch vor Jahresende in allen Instanzen bis hin zum Bundesrat beschlossen werden kann. In Koalitionskreisen wird darauf hingewiesen, dass die Abgeordneten im Bundestag genügend Zeit bekommen müssen, die Vorschläge der Ampel-Spitze zu prüfen. Ab Freitag trifft sich zudem die SPD zu ihrem dreitägigen Bundesparteitag – Scholz soll dort am Samstag reden.

Vorläufiger Haushalt nicht auszuschließen

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig drängte die Regierung zu mehr Tempo. Es brauche zügig Klarheit, wie der Bund den Haushalt für das kommende Jahr gestalten wolle, sagte Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin. "Darauf warten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, darauf wartet vor allem die Wirtschaft." Es werde Zeit, dass die Ampel-Regierung jetzt ihren Vorschlag vorlege, damit die Unruhe und Unsicherheit vorbei seien.

SPD-Chef Lars Klingbeil rechnet mit einer "politischen Klärung" noch in diesem Jahr. Nach einer Einigung des Spitzen-Trios müsse es noch einen Koalitionsausschuss geben. "Am Ende ist doch klar, das können nicht die Drei entscheiden, sondern das müssen die Parteien, die Fraktionen gemeinsam mit der Regierung entscheiden", betonte Klingbeil in der ARD-Sendung "maischberger".

Der SPD-Haushaltspolitiker Andreas Schwarz sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, er glaube, "dass es auf einen vorläufigen Haushalt hinausläuft". Dies bedeutet, dass der Haushalt erst im neuen Jahr beschlossen wird – dann würde Anfang Januar eine vorläufige Haushaltsführung gelten, nur notwendige Ausgaben wären erlaubt. "Ich weiß nur, dass zwischen dem 24. und 26. Dezember Ruhe herrschen wird. Wie es weitergeht, das ist noch offen", sagte Schwarz.

Lindner will Subventionen auf ihren Nutzen prüfen

Im Gespräch sind neben einer erneuten Ausnahme von der Schuldenbremse Kürzungen in diversen Bereichen. Lindner betonte, Subventionen müssten auf ihren Nutzen geprüft werden. "Aber nicht selten wird von vermeintlichen Privilegien gesprochen, um dann doch die arbeitende Bevölkerung zu belasten", sagte er der "Wirtschaftswoche".

"Schauen wir doch erst einmal, wo der Staat mit dem Geld, das er hat, besser umgehen und effizienter seine Ziele erreichen kann. Das gilt ganz besonders für die enorm gestiegenen Sozialausgaben", betonte der FDP-Chef. Dort müsse das Geld effektiver eingesetzt werden. "Wir müssen mehr Menschen in Arbeit bringen, die jetzt Bürgergeld in Anspruch nehmen."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

BVerfG, Verfassungswidrigkeit der Übertragung einer Kreditermächtigung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021), WM 2023, 2236

Heintzen, Die Schuldenbremse (Art. 109 III und 115 II GG) in der Abfolge der außergewöhnlichen Notsituationen der Jahre 2020 bis 2022, NVwZ 2022, 1505

BVerfG, Erfolgloser Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" durch Rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021, BeckRS 2022, 34878

Frenz, Haushaltsumschichtung für Klimaschutz und Digitalisierung - verfassungswidrig?, GewArch 2022, 173

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