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16.5.2025: BÖR Verwaltungsrechtstag 2025 – Beziehungskrise zwischen Bürgern und Staat: Können rechtliche Gestaltungen helfen?

Diese Tagung wird von der Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) am 16.5.2025 in Berlin veranstaltet. In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Eindruck entstanden, dass das Vertrauen der Bürger zu diesem, ihrem Staat schwindet und vor allem auch zu den traditionellen Parteien. Nicht nur das aktuelle Ergebnis der Bundestagswahl scheint dies zu bestätigen. Parallel dazu gibt es viele Politikfelder, in denen keine strukturierten Lösungsansätze mehr erkennbar zu sein scheinen – fehlende Problemlösungsansätze lösen Unsicherheit und Ängste aus.

Information und Anmeldung: www.boer-ev.de.

 

 

16.5.2025: „Ich will hier rein!“ – Wege von der PKV in die GKV

Dieses Seminar wird am 16.5.2025 von der DAA (DeutscheAnwaltAkademie) in Düsseldorf veranstaltet. Wie seinerzeit Gerhard Schröder vor seiner Kanzlerschaft am Tor des Kanzleramts gerüttelt und gerufen haben soll „Ich will hier rein!“, begehren nicht wenige privat Krankenversicherte insbesondere in der sogenannten zweiten Lebenshälfte laut rufend den (Wieder-)Eintritt in das System der gesetzlichen Krankenversicherung – in der Regel aus finanziellen Interessen. Das SGB V bietet insoweit einige Möglichkeiten an.

Information und Anmeldung: DAA, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 726153-0,
E-Mail: daa@anwaltakademie.de, Internet: www.anwaltakademie.de.

 

22.5.2025: Jahrestagung zum europäischen Lebensmittelrecht 2025

This online annual conference will take place the 22.5.2025 von der European Academy of Law (ERA) in english. The aim of this annual conference is to provide food law practitioners with an analysis of the recent legislation, case law and ongoing policy developments at EU level affecting the food sector.

Information and register: www.era-int.de.

 

3.6.2025: Berliner Tag der Kreislaufwirtschaft 2025

Die ESV-Akademie veranstaltet diese Tagung am 3.6.2025 in Berlin. Die „Circular Economy“ ist nicht nur in den Medien und politischen Diskussionen omnipräsent, sondern auch ein zentraler Baustein des Klimaschutzes. Mit der neuen EUVerpackV wurde ein weiterer wichtiger Schritt nach dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen EWKFondsG unternommen, um die Kreislaufwirtschaft auf EU-Ebene zu verankern. Dieses und weitere aktuelle Themen nimmt der 2. Berliner Tag der Kreislaufwirtschaft 2025 unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Walter Frenz praxisnah in den Blick.

Information und Anmeldung: https://www.esv.info/lp/esv-akademie/kreislauf2025

 

4.6.2025: Berliner Klimaschutztag 2025

Diese Tagung mit dem Untertitel „Klimaschutzrecht – Gesetzgebung, Rechtsprechung und Impulse“ wird am 4.6.2025 von der ESV-Akademie in Berlin veranstaltet.

Im Zuge des voranschreitenden Klimawandels und Artensterbens ist kein Rechtsgebiet so im Umbruch wie das Klimaschutzrecht. Vor diesem Hintergrund findet unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. H.-J. Müggenborg der Berliner Klimaschutztag statt, der mit vielen neuen Impulsen im Bereich Klimaschutzrecht aufwartet. Thematisch im Vordergrund stehen die Klimafolgenanpassung, der Klimaschutz im Straßenbau, die Umsetzung des KSG und die Wärmewende im Gebäudebereich.

Information und Anmeldung: https://www.esv.info/lp/esv-akademie/

 

23.6.2025: Beamtendisziplinarrecht - Übersicht über die Rechtsprechung und Entwicklungen

Vordergründig hat das BVerwG bei der disziplinarrechtlichen Ahndung eines Dienstvergehens die “Regeleinstufung” als Kategorie aufgegeben. Tatsächlich ist diese Rechtsfigur aber für bestimmte Gruppen von Beamten generell aufrechterhalten worden (z.B. Polizeivollzugsbeamte – unabhängig von dem konkret erfüllten Straftatbestand), für andere Beamtengruppen (z.B. Lehrer und auch Justizvollzugsbeamte) nur für bestimmte Straftaten. Die Konsequenzen der “Aufgabe” der Regeleinstufung für die Vorgehensweise bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme durch das Gericht (z.B. Kategorie der “anerkannte Milderungsgründe”) sind noch unklar. Ferner hat das BVerwG in seiner Rspr. die gesetzlichen Vorgaben für das behördliche Disziplinarverfahren betont und damit die Rechte des Beamten gestärkt. Dies gilt etwa für die Belehrung eines Beamten (vgl. § 20 BDG) und auch für die Frage der Zulässigkeit des Abwartens des Dienstherrn, der Dienstpflichtverletzungen eines Beamten zunächst “ansammelt”, um dann Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erheben zu können (vgl. § 17 BDG). Auch bereitet die Bindung an tatsächliche Feststellungen eines Strafurteils in der Praxis Probleme (z.B. § 57 BDG). Diese erstrecken sich bis hin zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

Information und Anmeldung: www.boer-ev.de.

 

 

 

 

 


 

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