1-2/2025
Liebe Leserinnen, liebe Leser,

mit dem verfrühten Aus der Ampel und einer sich abzeichnenden neuen Bundesregierung sowie der nun neu konstituierten EU-Kommission bietet sich die Möglichkeit das Thema „Überregulierung“ konzertiert anzugehen. Denn immer mehr Regulierung hat ihren Ursprung im Recht der EU und dringend notwendige Anpassungen von Regelungsarrangements können deshalb nur auf EU-Ebene erreicht werden. Da Letzteres oftmals schwierig bis fast unmöglich ist, verlegt der nationale Gesetzgeber seine Aktivitäten auf Rechtsbereiche, die in seinem originären Hoheitsbereich liegen, effektiv aber nicht zu einer Problemlösung beitragen können. Demokratietheoretisch wie -praktisch ein enormes Problem.
Die Quantität an EU-Regulierung, und damit auch die Kosten für verschiedene Akteure, haben zuletzt ein erhebliches Ausmaß angenommen. So hat die NVwZ 2024 u.a. über folgende neuen EU-Rechtsakte berichtet: KI-VO (Krönke NVwZ 2024, 529), DSA (Buchheim NVwZ 2024, 1), Methan-VO (Ruttloff NVwZ 2024, 1618), CSDDD-RL (Burgi NVwZ 2024,1785), die Wiederherstellungs-VO (Schieferdecker NVwZ 2024, 1865), der Critical Raw Material Act (Frau NVwZ 2024, 1874).