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NVwZ Editorial
  • Wahlrecht, Beschleunigungsgesetzgebung und Dienstrechtsänderung

    Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder und Rechtsanwalt Dr. Johannes Heuschmid

    1-2/2024

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    der Start in ein neues Jahr gibt Anlass, einen kurzen Blick auf das Jahr 2023, vor allem im legislativen Bereich, zu werfen.

    Eines der bis heute umstrittensten Gesetzespakete ist die Wahlrechtsreform, die die NVwZ von Beginn an (Grzeszick, NVwZ 2023, 286) bis zum Ende (zuletzt Groß, NVwZ 2023, 1282) literarisch begleitet hat. Bereits im April 2021 hatte der Bundestag eine Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts mit dem Ziel der Verkleinerung des Bundestags eingesetzt, die im Mai 2023 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Die auch innerhalb des Gremiums nicht unumstrittenen Vorschläge hat der Gesetzgeber mit Änderungsgesetz vom Juni 2023 wie folgt in Gesetzesform gegossen: Die Grundmandatsklausel wurde abgeschafft und eine Deckelung der Zweitstimmen eingeführt. Die erwogene Änderung der Wahlkreiseinteilung wurde nicht umgesetzt (s. kritisch dazu Pernice-Warnke, NVwZ 2024, 31, in diesem Heft). Letztendlich wird, wie auch über die Reform des Jahres 2020, Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit dieser Reform entscheiden müssen.

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