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NVwZ Editorial

Das „OZG 2.0“ – Lost in federation

Ltd. Städt. Direktor Dr. Florian Schröder, Einbeck

8/2024

Nachdem das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz)“ bzw. „OZG 2.0“ nach langer Vorbereitung und kritischer Fachdiskussion (s. etwa Schröder, ZRP 2022, 256 ff. und die Editoriale der NVwZ-Ausgaben 17/2022 und 3/2023) im Februar endlich vom Bundestag beschlossen wurde, hat es bei der jüngsten Sitzung des Bundesrats die Höchststrafe erlitten: Das zustimmungsbedürftige Gesetz erhielt weder die notwendige Mehrheit in der Länderkammer, noch wurde es in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Damit liegt der Entwurf einstweilen im verfassungsrechtlichen Nirwana. Bundestag oder Bundesregierung können nunmehr den Vermittlungsausschuss anrufen, dass man dort in absehbarer Zeit zu einer vermittelnden Lösung zwischen Bund und Ländern kommen könnte, erscheint angesichts verhärteter Fronten allerdings recht optimistisch.

Was sind die wesentlichen Streitpunkte

• Einige Länder beklagen, dass der Umsetzungsaufwand auf Landes- und kommunaler Ebene vom Bund finanziell nicht unterstützt werde. Dies gelte nicht nur für den originären Online-Zugang, der bekanntermaßen auch 7 Jahre nach Inkrafttreten des OZG noch alles andere als bundesweit flächendeckend für alle OZG-Leistungen möglich ist. Auch würden weitere Aspekte wie das geplante Datenschutzcockpit schlank an Länder und Kommunen durchgereicht.

• Weiterhin beklagt werden fehlende Mitspracherechte in Bezug auf die per Bundes-Rechtsverordnung zu konkretisierenden Themen Kommunikationsstandards, IT-Sicherheit und IT-Komponenten (§§ 4 ff. OZGÄndG-Entwurf). Gerade zum Punkt IT-Komponenten offenbart sich der tiefe Graben, der trotz ausgiebiger Fachdiskussion und intensiver Arbeit des IT-Planungsrates, der FITKO und der KoSIT zwischen den Verwaltungsebenen weiterhin besteht: Es gibt bis heute kein gemeinsames Begriffsverständnis, geschweige denn gemeinsame Definitionen oder gar verbindliche Standards, wenn es um die Verwaltungsdigitalisierung geht

Mit dem vorübergehenden (?) Scheitern des OZG 2.0 wird vor allem aber zum x-ten Mal die ganze Tragik des Föderalismus deutlich, wenn es um (Verwaltungs-) Digitalisierung geht. Allen Argumenten aller Beteiligten wohnt aus der jeweiligen Perspektive Wahrheit inne. Gleichwohl zeigt sich trotz aller Bemühungen, dass der Föderalismus des 20. Jahrhunderts den Entwicklungen des 21. Jahrhunderts in manchen Punkten nicht mehr gewachsen ist. Das führt dazu, dass allseits für richtig befundene und gerade auf kommunaler Ebene ersehnte Ergebnisse des OZG 2.0, wie das überfällige Ende des Schriftformerfordernisses oder die verbindliche Festlegung von BundID und Once-only-Prinzip, im Ebenen-Wirrwarr unterzugehen drohen. Das Kleinklein von tausend Einzelherausforderungen erstickt das große Ganze und verhindert eine zeitgemäße Verwaltungsarbeit. Durch eine Änderung des Art. 91c V GG dahingehend, dass über den bloßen „informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen“ hinaus auch die Art und Weise der (informationstechnischen) Bearbeitung verbindlich vorgegeben wird, könnte der gordische Knoten zerschlagen werden. Das verbindliche Setzen von Daten- und Schnittstellen-Standards und ein zentral zur Verfügung gestellter Pool an Fachverfahren wären dann möglich. (Das) Scheitern (des OZG 2.0) als Chance? Ja, bitte!

Speyer Ltd. Städt. Direktor Dr. Florian Schröder, Einbeck  

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