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NVwZ Editorial

Der Volker, der Andi und die Maut-Millionen

Dr. Dr. Jörg Berwanger, Neunkirchen/Saar

4/2024

Der Berg kreißte – und gebar eine Maus. Nein, auch wenn es in den sog. sozialen Netzwerken teilweise in diese Richtung kommentiert wurde – aus Sicht des Autors wäre das gegenüber „dem Volker“ nicht so ganz fair.

Doch der Reihe nach: Das gescheiterte CSU-Projekt des Versuchs der Einführung der PKW-Maut auf deutschen Autobahnen hatte in der öffentlichen Wahrnehmung längere Zeit seinen Dornröschenschlaf. Zwar sorgte der Sachverhalt schon 2019 für Aufsehen. Minister a.D. Andreas Scheuer, man nennt ihn zuweilen „den Andi“, hatte unnötiger Weise zwei großvolumige zivilrechtliche Mautverträge abgeschlossen. Dann aber war Ruhe im Karton – bis zum Jahr 2023. Der in einem Schiedsverfahren im Juli 2023 bekannt gewordene Vergleich, wonach vom Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen waren, hatte einen Erweckungseffekt. Und – es trat „der Volker“ auf den Plan: Im Juli 2023 sah sich der amtierende Bundesverkehrsminister Wissing dazu aufgerufen, öffentlichkeitswirksam die externe Beauftragung der rechtlichen Überprüfung des Vorgehens seines Vorgängers kundzutun. Das 70seitige Rechtsgutachten einer Berliner Anwaltskanzlei liegt seit Ende Dezember 2023 vor. Es rät aus rechtlichen Gründen von einem Vorgehen gegenüber Scheuer ab. Aus Sicht des Autors ist das Gutachten so schlecht nicht. Andere sehen das anders.

Die öffentliche Resonanz auf das Gutachten war jedenfalls zwiespältig, nicht zuletzt aufgrund der Verlautbarungen des Ministeriums dazu. Darauf gründend wurde nämlich in der Kommentierung von Medien davon gesprochen, Wissing „verzichte“ auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber seinem Vorgänger. „Verzicht“ ist aber etwas anderes. Das wiederum führte in den stets abgewogenen Kommentaren in den sozialen Netzwerken zu Kritik, auch an „dem Volker“, u.a.: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Natürlich hat auch die Juristerei keine Ahnung. Und „der Andi“ ist sowieso unten durch – außer vielleicht in Bayern.

Auch um bei Politikverdrossenen unter den Lesern der NVwZ Verständnis und Vertrauen für und in die wissenschaftliche Verlässlichkeit juristischer Arbeit zu wecken: Wie der Fall Scheuer „richtig“ zu lösen ist, unterliegt allein der Einschätzungshoheit und der Domäne von „Recht“, nicht der von „Politik“ und anderen gesellschaftlichen Mechanismen.

Wie dem auch sei: Hätte das mit dieser externen Begutachtung sein müssen? Was das Gutachten gekostet hat, war bis Redaktionsschluss nicht öffentlich bekannt geworden. Ob es nicht doch mit dem Bemühen hauseigener rechtlicher Expertise sein Bewenden hätte haben können? Wohl nicht. Dort wäre man zwar vermutlich ebenfalls zu dem „richtigen“ Ergebnis gekommen, dem aber wohl die Neutralität gefehlt hätte.

Letzten Endes muss man sich aber mit einem „Darauf kam es jetzt auch nicht mehr an“ abfinden. Denn das wirkt kleinlich – „Geld spielt keine Rolex, Lacoste es was es wolle“, man kann diesen tiefsinnigen Aphorismus auch hier anwenden. Schließlich – eine gewisse Effekthascherei gehört immer dazu, ansonsten wäre Politik nicht Politik.

Dr. Dr. Jörg Berwanger, Neunkirchen/Saar 

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