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Neues Staatsbürgerschaftsrecht: Experten streiten um den Doppelpass

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Bun­des­re­gie­rung will die Ein­bür­ge­rung er­leich­tern. Ihr Ge­setz­ent­wurf, der am Mon­tag Ge­gen­stand einer An­hö­rung des In­nen­aus­schus­ses war, wurde von den Ex­per­ten kon­tro­vers dis­ku­tiert. Den einen geht er zu weit, den an­de­ren nicht weit genug. Vor allem die ge­plan­te dop­pel­te Staats­bür­ger­schaft war um­strit­ten.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen generell erlaubt sein. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. Das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bleibt Voraussetzung für eine Einbürgerung. Der Entwurf stellt klar, dass "antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" damit nicht vereinbar sind.

Ausgeschlossen sein soll laut Entwurf eine Einbürgerung auch im Fall einer Mehrehe oder wenn jemand durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Wer eingebürgert werden will, muss zudem den Lebensunterhalt für sich selbst und unterhaltspflichtige Angehörige ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten können.

Reformgegner: Modernisierung unnötig, sogar gefährlich

Wilhelm Kanther vom Hessischen Innenministerium warnte vor einer Überlastung der Einbürgerungsbehörden und und lehnte eine erleichterte Einbürgerung ebenso ab wie die Mehrstaatigkeit. Er findet, dass sich die derzeitigen Einbürgerungsregeln bewährt haben. Eine schnellere Einbürgerung helfe der Integration nicht, vielmehr verbessere es die Integrationsbemühungen, wenn Menschen die Einbürgerung noch als Ziel vor Augen haben. Auch Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag übte Kritik an der Reform. Die Einbürgerung dürfe kein Selbstzweck sein und müsse am Ende einer gelungenen Integration stehen. Der derzeit geltende Mindestaufenthalt von acht beziehungsweise in besonderen Fällen von sechs Jahren sei richtig, um sicherzustellen, dass sich die Bewerber erfolgreich in Deutschland integriert haben. Auch der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit müsse Voraussetzung für die Einbürgerung sein.

Als "dysfunktional" bezeichnete Matthias Friehe von der Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden die Reform. Da sich Deutschland in einer systemischen Konkurrenz zum Autoritarismus befinde, stellten sich zumindest mehrfache Staatsangehörigkeiten mit autoritären Staaten als "Übel" dar, das es zu vermeiden gelte, betonte er mit Blick auf die gegenwärtige Beziehung mit Russland. Völlig unverständlich sei, warum in der aktuellen sicherheitspolitischen Situation Russen ermöglicht werden soll, ohne Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit Deutsche zu werden.

Auch Ferdinand Weber von der Uni Göttingen sprach sich gegen die doppelte Staatsbürgerschaft aus. Es irritiere, "wie selbstverständlich die Anhänger des Doppelpasses diesen als Ausdruck von Modernität feiern und die Kritik als latent nationalistisch abtun, obgleich der Doppelpass seinerseits eine ethnokulturelle Herkunftslandbindung perpetuiert", heißt es in seiner Stellungnahme. Es stimme keineswegs, dass der Doppelpass in einem "modernen“ Einwanderungsland selbstverständlich ist, befand der Jurist.

Die weitere "Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" ist aus Sicht von Ulrich Vosgerau, Privatdozent an der Uni Köln, weder sinnvoll noch verfassungsgemäß. Sie schade staatlichen Interessen und füge dem deutschen Volk Schaden zu. Klar sei, dass jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeschoben werden könne. Das sei schon jetzt mit Blick auf die Aktivitäten des Remmo-Clans, der Silvester-Straftaten junger Männer mit Migrationshintergrund und der antisemitischen Demonstrationen ein Problem, "weil die alle eingebürgert sind", so Vosgerau.

Reformbefürworter: Nachbesserungsbedarf vor allem bei Unterhaltsregel

Anders als die Reformgegner sieht Sina Fontana von der Universität Augsburg in der Reform "einen wichtigen Schritt zur Förderung von Integration und Teilhabe". Verfassungsrechtlich hoch problematisch sei aber die schärfere Regelung, nach der der Lebensunterhalt selbst bestritten werden können muss. Dadurch würden Personengruppen mittelbar diskriminiert, die sich in prekären Lebenssituationen befinden, insbesondere würde es Frauen und Menschen mit Behinderungen treffen. Auch der Vertreter vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sieht das so. Partizipation dürfe "nicht an das Einkommen oder die soziale Lage gebunden werden". Die Verschärfungen beim Lebensunterhalt würden dieses Prinzip aber untergraben, so Gerd Wiegel. Lobend äußerte er sich zur Verkürzung der Fristen und zur Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit.

Daniela Schneckenburger vom Deutschen Städtetag lobte ebenfalls die Reform und explizit die Absenkung der Wartezeit, warnte aber auch von möglichen Vollzugsproblemen. Eine Beschleunigung der Einbürgerung werde es mit dem Gesetz nicht geben. Mit Blick auf die Verschärfung der Unterhaltsregelung forderte die Kommunalpolitikerin, die Ausnahmen bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts durch einen Katalog klarer zu definieren. Sie müssten so gefasst sein, "dass unbillige Härten für vulnerable Gruppe vermieden werden".

Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin befürchtete Diskriminierungen. Für problematisch hält er die Regelungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung "und noch mehr die Regelungen zur Gleichberechtigung von Mann und Frau". Es könne hier zu "pauschalisierenden und stigmatisierenden Umsetzungen" kommen, was "absehbar vor allem die muslimische Bevölkerung treffen könnte".

Christiana Bukalo vom Verein Statefree verwies in ihrer Stellungnahme auf die Situation der mehr als 126.000 von Staatenlosigkeit betroffenen Menschen in Deutschland, die durch das geplante Gesetz nicht hinreichend erfasst seien. Sie forderte eine explizite Nennung von Staatenlosigkeit im Staatsangehörigkeitsgesetz. Die derzeit fehlende Nennung führe oft zur mangelhaften Anwendung der Regelung auf Staatenlose. Zugleich verlangte Bukalo einen erleichterten Staatsangehörigkeitserwerb durch staatenlose Kinder.

Nicht nur unter den Experten ist die Reform des Staatsbürgerschaftsrecht ein Streitthema. Auch die Bevölkerung in Deutschland ist sich nicht einig, ob sie die Erleichterung bei der Einbürgerung gut finden soll oder nicht. Das zeigt eine im Frühjahr durchgeführte Umfrage. So war eine Mehrheit der Befragten gegen einen Doppelpass.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Friehe, Reform der Staatsangehörigkeit – ein demokratiepolitischer Rückschritt, NJW 2023, 3626

Tabbara, Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts – halbierte Reform, ZRP 2023, 237

Bubrowski, Der kürzere Weg zum deutschen Pass, DRiZ 2023, 240

Tonn, Noch Luft nach oben - Potentiale für die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, ZAR 2023, 235

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