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Verbesserte Rückführung: Viele Änderungsvorschläge

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Bun­des­re­gie­rung will die Rück­füh­rung aus­rei­se­pflich­ti­ger Aus­län­der ver­bes­sern. Ihr Ge­setz­ent­wurf dazu ent­hält nach Ex­per­ten­mei­nung Schrit­te in die rich­ti­ge Rich­tung. Die im Aus­schuss für In­ne­res und Hei­mat ge­hör­ten Sach­ver­stän­di­gen schlu­gen zu­gleich aber viele Än­de­run­gen vor.

Mehr Befugnisse zur Identätsfeststellung begrüßt

Andreas Dietz vom Verwaltungsgericht Augsburg meint, die Änderungen in dem Gesetzentwurf könnten dazu beitragen, ungeklärte Identitäten ausreisepflichtiger Ausländer leichter und schneller zu klären und aufwendig vorbereitete Abschiebungen auch tatsächlich durchzuführen. Es müsse aber gelten: Erst die Freiwilligkeit, dann der Zwang.

Ähnlich nahm Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen, Stellung: Er fordert, den Ausländer- und zuständigen Polizeibehörden die Möglichkeiten und die Zeit einzuräumen, um Rückführungen vorzubereiten – und als Vorfrage die Identität und Nationalität der Rückzuführenden zu klären. Hierzu bedürfe es insbesondere bei nicht kooperativen Personen sämtlicher Mittel wie der Auswertung mobiler Datenträger.

Kay Hailbronner, Universität Konstanz, hält die geplanten erweiterten Möglichkeiten, Datenträger auszulesen und auszuwerten für richtig. Gleiches gelte für Durchsuchungs- und Inhaftierungsmaßnahmen, wenn sie für die Ausreise erforderlich würden. Nur so könne "die rechtsstaatlich gebotene Konkordanz zwischen dem Aufenthaltsrecht und der faktischen Situation" wieder hergestellt werden.

Kritik an rechtlich fragwürdigen Maßnahmen

Für die Kommunen bedeute die konsequente Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht und die Entlastung der Ausländerbehörden, dass wieder mehr Ressourcen vorhanden seien, um sich auf die Menschen mit Bleibeperspektive konzentrieren zu können, so Miriam Marnich vom Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Anders Berthold Münch vom Deutschen Anwaltsverein kritisierte zahlreiche rechtlich fragwürdige, unverhältnismäßige Maßnahmen in dem Gesetzentwurf, die zulasten der nach Deutschland Geflüchteten gingen und die Behörden und Gerichte mehr belasteten. Eine "schwerwiegende Unterlassung" sei, dass es keine Regelungen für die verpflichtende Beiordnung eines Verfahrenspflegers in Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamssachen gebe. Angesichts der vorgeschlagenen weitreichenden Verschärfungen sei dies unabdingbar.

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag legte dar, die Glaubwürdigkeit des Asylrechts, die Solidarität der Bevölkerung mit den Schutzsuchenden und das Stabilitätsvertrauen in den Staat gingen verloren, wenn es den Behörden nicht mehr gelinge, die eigenen Entscheidungen zu vollstrecken. Die Regelungen im Gesetzentwurf seien aber nur ein Baustein. So sei die Unterbringung von Asylsuchenden für die gesamte Dauer ihres Verfahrens in einer zentralen Einrichtung erforderlich. Die Liste der sicheren Herkunftsländer müsse erweitert werden.

Geduldeten-Problematik nicht ausreichend berücksichtigt

Daniela Schneckenburger vom Deutschen Städtetag meinte, zur Steuerung der Migration müssten auch die Geduldeten in den Blick genommen werden. Diese könnten nicht gegen ihren Willen zurückgeführt werden und lebten dann vor Ort in den Städten. Dies werde von Bund und Ländern bei den Finanzierungsregelungen und weiteren Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt. 

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, wies darauf hin, dass die seit dem 16. Oktober eingeführten temporären Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz zu einem signifikanten Rückgang festgestellter unerlaubter Einreisen nach Deutschland sowie zu einem Rückgang der Schleuserkriminalität geführt hätten.

Irene Ußling, Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal, fordert, die künftig möglichen Wohnungsdurchsuchungen unter Richtervorbehalt zu stellen. Hierfür sollte einheitlich die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig sein – ohne Wahlmöglichkeit für die Bundesländer. Positiv sei, dass der Ausreisegewahrsam verlängert werden solle.

Kritik an weiten Formulierungen ohne "brauchbare Bewertungskriterien"

Der Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau betonte, dass das Migrationsproblem niemals durch verbesserte und erleichterte Ausschaffung in den Griff zu bekommen sei, sondern allein durch konsequente Verhinderung bereits der Einreise von Ausländern, die staatlich weder erwünscht noch sinnvollerweise zu dulden seien.

Philipp Wittmann vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg störte sich an den bewusst weit formulierten Regelungen des Gesetzentwurfs. Den Behörden würden maximale Spielräume, aber kaum brauchbare Bewertungskriterien vorgegeben.

Anne Courbois von der Deutschen Industrie- und Handelskammer ging auf eine Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Inneres und Heimat zu einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ein. Darin wird der hohe Arbeits- und Fachkräftebedarf der deutschen Unternehmen angesprochen. Courbois strich heraus, der Vorschlag sei geeignet, den Weg für einen schnelleren Einstieg von Geflüchteten in Beschäftigung zu ebnen und mit einer Neuregelung der Beschäftigungsduldung Erleichterungen für die rechtssichere Einstellung von geduldeten Menschen in Unternehmen zu bringen.

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