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Handyortung nach Suizidankündigung kostenpflichtig

VG Gießen
Wer sei­nen Sui­zid an­kün­digt und da­durch eine Han­dyor­tung durch die Po­li­zei aus­löst, muss die Or­tung be­zah­len. Das hat das VG Gie­ßen ent­schie­den und die Klage eines Man­nes, der nicht zah­len woll­te, ab­ge­wie­sen. Der Mann hatte be­haup­tet, nie sui­zid­ge­fähr­det ge­we­sen zu sein.

Allerdings hatte er in der Vergangenheit bereits mehrmals seinen Suizid angekündigt. Zur Ortung seines Handys kam es, nachdem er am selben Tag sowohl bei der Polizeistation als auch im Stadtbüro Wetzlar angerufen hatte. Gegenüber der Polizei gab er an, dass er sich am liebsten "die Kugel geben" würde. Gegenüber dem Stadtbüro äußerte er, er werde andere verletzen.

Die Polizei versuchte, bei dem Mann eine Gefahrenbeurteilung vorzunehmen, traf ihn aber nicht zu Hause an. Daher ließ sie sein Handy orten. Dies verursachte Kosten in Höhe von 90 Euro, die die Polizei von dem Mann erstattet verlangte. Dieser weigerte sich: Da er nie Suizid habe begehen wollen, sei die Ortung überflüssig gewesen; es hätte ausgereicht, wenn die Polizei ihn telefonisch kontaktiert hätte.

Objektive Sachlage erforderte Handyortung

Das Verwaltungsgericht Gießen sah dies anders (Urteil vom 27.11.2023 – 4 K 148/23.GI). Im Zeitpunkt der Handyortung sei aufgrund der objektiven Sachlage hinreichend wahrscheinlich gewesen, dass der Mann sich selbst oder andere Personen schädigt. Eine lediglich telefonische Kontaktierung sei nicht ebenso effektiv wie eine unmittelbare persönliche Kontaktaufnahme.

Gegen das Urteil können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen (Urt. v. 27.11.2023 - 4 K 148/23).

Wir berichten neutral und mit der gebotenen Zurückhaltung über Suizide, um keinen Anreiz für Nachahmung zu geben. Wenn Sie selbst depressiv sind oder wenn Sie Suizid-Gedanken plagen, können Sie rund um die Uhr und anonym die TelefonSeelsorge im Internet (https://www.telefonseelsorge.de) oder über die kostenlosen Hotlines 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 oder 116 123 kontaktieren.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG Köln, Heranziehung zu Gebühren für polizeiliches Handeln, BeckRS 2022, 42363

VG Saarlouis, Falschalarmierung, Handyortung, Polizei, Suizidabsicht, Kostenbescheid, BeckRS 2020, 1938

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