Wer zuerst kommt, mahlt zuerst - das gilt auch für Glücksspielanbieter. Das VG Düsseldorf hat die Klagen von zwei Sportwettbüros auf Erteilung einer Betriebserlaubnis abgelehnt. In dem Gebäude befinde sich bereits eine Spielhalle, so das Gericht. Diese habe mit Blick auf das Trennungsgebot Vorrang.
Mehr lesenDer BFH hat seit Anfang Oktober zwei neue Richterinnen und einen neuen Richter: Petra Barche wurde dem V. Senat zugewiesen. Sandy Schüler-Täsch wird Mitglied des IX. Senats. Harald Brandl wird künftig für den VI. Senat des Gerichts tätig sein.
Mehr lesenDie Entscheidung der Kommission, die Genehmigung für den Pflanzenschutzwirkstoff Chlorpyrifos-methyl (CHP-methyl) wegen gesundheitlicher Risiken nicht zu erneuern, sei nicht zu beanstanden, befand das EuG und wies die Klage zweier Pflanzenschutzmittelhersteller ab.
Mehr lesenWar der Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ein Milliardenbetrüger oder selbst Opfer einer kriminellen Bande? Der frühere Aufsichtsratschef Thomas Eichelmann berichtete im Münchner Wirecard-Prozess vor dem Münchner Landgericht von abenteuerlichen Zuständen - aber ohne Braun zu belasten.
Mehr lesenEntgegen der Rechtsprechung des BAG hat das LAG Düsseldorf den Streitwert nicht erhöht, obwohl neben dem Anfechtungsantrag noch ein Nichtigkeitsantrag hinsichtlich einer Betriebsratswahl gestellt wurde. Die Unwirksamkeit der Wahl werde sowieso auch unter dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit geprüft.
Mehr lesenEin Kind wollte beim BVerfG erreichen, dass die Kosten für eine experimentelle Therapie zur Behandlung seiner seltenen, lebensverkürzenden Krankheit von der Krankenkasse übernommen werden. Die Beschwerde scheiterte: Eine mögliche Rechtsverletzung sei nicht hinreichend dargelegt worden.
Mehr lesenInsolvenzverwalter müssen die Konten eines Schuldners in angemessener Zeit überprüfen, ob ein Grund für die Anfechtung von verdächtigen Zahlungen vorliegt. Das hat der BGH entschieden. Wenn sie dies nicht für die letzten drei Jahre tun, handeln sie in der Regel grob fahrlässig.
Mehr lesenEin Mann hatte seinem nebenan wohnenden Bruder für Notfälle einen Haustürschlüssel überlassen. Nach einem Streit verlangte er diesen zurück und ließ, nachdem der Bruder den Schlüssel nicht herausgab, ein neues Schloss einbauen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen, wie das AG München entschieden hat.
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