Schwellenwerte bei Bilanzierung und Rechnungslegung werden angehoben

Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen um rund 25% angehoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Von der Neuregelung sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren.

Die monetären Schwellenwerte legen fest, ob ein Unternehmen von einem "Kleinstunternehmen" zu einem "kleinen" Unternehmen, von einem "kleinen" zu einem "mittelgroßen" Unternehmen und von einem "mittelgroßen" zu einem "großen" Unternehmen im Sinne des Handelsbilanzrechts wird. Der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hängt von der Unternehmensgröße ab. So habe etwa ein "kleines" Unternehmen deutlich weniger intensive Pflichten als ein "großes" Unternehmen, teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit. Durch die Anhebung würden sehr viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse rutschen – was für sie mit einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen verbunden sei.

Das Entlastungspotential für die Wirtschaft beläuft sich nach Angaben des Ministeriums auf rund 650 Millionen Euro pro Jahr. Von der Anhebung der Schwellenwerte würden etwa 52.000 Unternehmen (Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften) profitieren. So würden künftig knapp 11.200 "kleine Unternehmen" als Kleinstunternehmen klassifiziert.

Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die europäischen Regelungen ermöglichen es laut BMJ, die Schwellenwertanhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen. Der Gesetzentwurf werde als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Redaktion beck-aktuell, ew, 17. Januar 2024.