Äußerungen des früheren Bundestagsabgeordneten in einem auf Facebook verbreiteten Video über die Corona-Impfkampagne und die Novemberpogrome von 1938 seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Beschluss vom Montag ist rechtskräftig.
Das LG München II war in seinem Urteil noch zu der Auffassung gelangt, in dem Video würden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit der Willkür und dem Unrecht der Nationalsozialisten gegen die Juden in Deutschland gleichgesetzt. Gegen das Urteil hatte Jäger, derzeit Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Fürstenfeldbruck, Revision eingelegt.
Video kann in Bereich der Meinungsfreiheit fallen
Das Bayerische Oberste Landesgericht kam nun zu dem Schluss, dass der Sinngehalt von Jägers Äußerungen nicht zwingend wie vom LG auszulegen sei. Es sei "mindestens genauso" möglich, dass der AfD-Politiker mit seinen Äußerungen "zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und 'Sündenböcke' gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien".
Mit dieser Deutung falle Jägers Video in den Bereich der Meinungsfreiheit, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das gelte nicht für die Gleichsetzung von Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung bei den Novemberpogromen. Das sei grundsätzlich als Volksverhetzung zu werten.
(Hinweis der Redaktion: In der Gerichtszeile war die Entscheidung ursprünglich als Urteil ausgewiesen. Laut Gerichtsangaben handelt es sich jedoch um einen Beschluss. Wir haben die Zeile entsprechend geändert. 22.01.2024, jvh)