Experten begrüßen Verfassungstreuepflicht für Schöffen

Für Verfassungsfeinde ist in der Justiz kein Platz, darüber waren sich bei der Anhörung zur geplanten Änderung des Richtergesetzes alle Experten einig. Unisono begrüßten sie den Vorstoß der Ampel-Regierung, ehrenamtliche Richter bei Zweifeln an ihrer Verfassungstreue künftig nicht zu berufen.

Die Ampel-Regierung will mit dem Gesetzentwurf, in dem die Voraussetzung der Verfassungstreue in den § 44a DRiG als neuer Absatz 1 eingefügt ist, nach eigenem Bekunden ein politisches Signal senden, weil rechte und rechtsextreme Gruppen ihre Anhänger dazu aufrufen würden, sich als Schöffinnen oder Schöffen zu bewerben. Dies wurde bei einer Anhörung im Rechtsausschuss von allen Sachverständigen begrüßt, die ebenfalls vor solchen Gefahren warnten.

Einige Expertinnen und Experten wiesen gleichwohl auf revisionsrechtliche Probleme in Strafverfahren hin. Soweit die Neuregelung zur Konsequenz habe, dass das Gericht bei einem Verstoß gegen ein Berufungshindernis fehlerhaft besetzt ist und dies zu einem absoluten Revisionsgrund im Sinne der Strafprozessordnung führt, löse dies ein gewisses "verfassungsrechtliches Unbehagen" aus, so der BVerwG-Richter Franz-Wilhelm Dollinger. Auch andere Juristinnen und Juristen zeigten sich besorgt, dass Strafverfahren mit der Dauergefahr belastet werden, wegen eines fehlerhaft berufenen Schöffen wiederholt werden zu müssen.

In diesem Zusammenhang äußerte sich auch der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wegen möglicher Folgen für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit kritisch: "Es sei gerade auch im Hinblick auf eine mögliche Nichtigkeitsklage nicht hilfreich, dass rechtskräftige Urteile innerhalb von fünf Jahren noch angegriffen werden können. Der DGB plädiere dafür, bei der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit einen Revisionsgrund zwingend auszuschließen, um diesbezügliche Unsicherheiten zu verhindern.

Redaktion beck-aktuell, ak, 18. Januar 2024.

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