Klage wegen Abschalteinrichtungen in Diesel-Autos erfolgreich

Die Deutsche Umwelthilfe hat in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen vor dem VG Schleswig erneut erfolgreich gegen das Kraftfahrt-Bundesamt geklagt. Das Gericht bestätigte, dass sogenannte Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen seien, die das Amt nicht hätte genehmigen dürfen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor dem VG die Aufhebung so genannter Freigabebescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gefordert. Mit diesen hatte das Amt in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt. Das VG gab dem Umweltverband recht.

Laut DUH hat das VG das KBA zudem dazu verpflichtet, gegen den VW-Konzern tätig zu werden, damit die Abschalteinrichtungen entfernt werden. Die DUH fordert nun die sofortige Anordnung einer Hardware-Nachrüstung oder eine Stilllegung der Autos mit Entschädigung der Kunden auf Kosten der Autobauer.

Beigeladene waren die zum Volkswagen Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Urteil vom 17.01.2024 – 3 A 332/20). Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns.

Gericht gab DUH vor einem Jahr in ähnlichem Fall recht

Bereits vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf selben Motortypes. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KBA und VW haben Berufung zum OVG Schleswig-Holstein eingelegt. Sie halten die Entscheidung des VG Schleswig aus zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Gründen für fehlerhaft.

VW kündigte an, auch gegen das neuerliche Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, es drohten weder behördliche Stilllegungen noch seien Hardware-Nachrüstungen erforderlich.

VG Schleswig, Urteil vom 17.01.2024 -

Redaktion beck-aktuell, ew, 17. Januar 2024 (dpa).