Eine im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgte Freigabe für verschiedene Modelle des VW Golf Plus TDI mit dem Motortyp EA 189 war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein auf die Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. hin entschieden. Die Freigabe habe nicht erfolgen dürfen, da es sich bei der Verwendung eines sogenannten Thermofensters bei der Abgasrückführung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. Daneben handele es sich auch bei der "Taxi-Schaltung", die nach 900 Sekunden im Stand die Abgasrückführung reduziert, sowie bei der ab einer Höhe von 1.000 Meter reduzierten Abgasrückführung um unzulässige Abschalteinrichtungen.
EuGH: Thermofenster nur ausnahmsweise zulässig
Das VG hatte dem Europäischen Gerichtshof zuvor verschiedene Fragen vorgelegt. Dieser hatte im November 2022 entschieden, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. zum einen zur Anfechtung der Genehmigung befugt ist und dass zum anderen eine Abschalteinrichtung wie die Thermofenster nur ausnahmsweise zugelassen werden darf, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist (NJW 2022, 3769).
VG: Thermofenster hier nicht erforderlich
Das VG verneinte eine derartige Gefahr. Die Rechtsprechung des EuGH betone, dass es um ein unmittelbares Risiko für den Motor gehen müsse. Die Beklagte und die dem Rechtsstreit beigeladene Volkswagen AG hätten technische Probleme anderer Bauteile ihrer Fahrzeuge dargelegt, die zunächst aber nicht direkt den Motor betreffen würden. Eine konkrete Gefahr für den sicheren Betrieb ergebe sich aus diesen nicht.
Kein Anspruch auf bestimmte Maßnahme
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist im Fall der Rechtskraft des Urteils verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu ergreifen. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hat nach Auffassung des VG jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme.
Berufung und Sprungrevision zugelassen
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das VG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Schleswig sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18
Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 22. Februar 2023.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Illegale Thermofenster – Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe, NJW 2022, 3769
EuGH, Unzulässigkeit von Motorsteuerungs-Abschalteinrichtungen im Emissionsüberwachungssystem, DAR 2021, 71
BGH, Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters, NJW 2021, 3721
Wessel, Zulässiges Thermofenster oder unzulässige Abschalteinrichtung?, DAR 2021, 66
Schröder, "Thermofenster" als unzulässige Abschalteinrichtung?, NVwZ 2020, 1482
Aus dem Nachrichtenarchiv
EuGH: Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen muss anfechtbar sein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.11.2022, becklink 2025245
EuGH: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.07.2022, becklink 2023975