Wer eine Spähvorrichtung an einem Geldautomaten anbringt, die der Weiterleitung der dadurch erfassten Daten an Hintermänner dient („Skimming“), kann Mittäter einer (späteren) Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug nur sein, wenn der Tatbeitrag jedenfalls als eine nicht ganz untergeordnete Beteiligung an Vorbereitungshandlungen zu werten ist. (Leitsatz des Verfassers)
BGH, Beschluss vom 16.11.2016 - 2 StR 246/16, BeckRS 2016, 114611
Mehr lesenDie Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Inzell (Landkreis Traunstein) ist unwirksam. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Beschluss vom 27.02.2017 einem gegen die Regelung gerichteten Normenkontrollantrag stattgegeben. Für die nach der Satzung erlaubten Grundrechtseingriffe gebe es keine ausreichende Ermächtigung in Form eines Parlamentsgesetzes. Die in der Bayerischen Gemeindeordnung verankerte allgemeine satzungsrechtliche Befugnis reiche nicht (Az.: 4 N 16.461).
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung, die klarstellt, unter welchen Voraussetzungen Sanierungsgewinne steuerfrei sind. Dies geht aus seiner Stellungnahme vom Februar 2017 zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 28.11.2016 (BeckRS 2017, 94182) hervor, wonach der sogenannte Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt.
Mehr lesenDas Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) muss über die Anträge einer Herstellerin von Pflanzenschutzmitteln, in Deutschland zwei Pflanzenschutzmittel im Weg der gegenseitigen Anerkennung zuzulassen, neu entscheiden. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig mit rechtskräftigen Urteilen vom 30.11.2016 entschieden. Bei solchen Verfahren bestehe grundsätzlich eine Bindung an die Zulassungsentscheidung des Referenzmitgliedstaats, es sei denn, es dränge sich eine systematische Verletzung des Zulassungsrechts auf (Az.: 9 A 27/16, 9 A 28/16, BeckRS 2016, 112125 und BeckRS 2016, 110721).
Mehr lesenDie Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstößt nach Auffassung eines Berufungsgerichts in Norwegen nicht gegen die Menschenrechte des Verbrechers. "Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war", verkündete das Gericht in Oslo am 01.03.2017. Damit kassierten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat in zweiter Instanz.
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