Arbeitsausschuss diskutiert Öffnungsklausel für Sonntagsarbeit im Bäckereihandwerk

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes positiv. Das zeigte sich in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29.05.2017 zu einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12041) der Bundesregierung. Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz sehen unter anderem eine Öffnungsklausel für das Bäckereihandwerk vor.

Regierung: Öffnungsklauseln für Wettbewerbschancen notwendig

Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz sehen konkret vor, dass die Tarifparteien des Bäckereihandwerks durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit erhalten, "dem Bedarf entsprechende Beschäftigungszeiten an Sonntagen von bis zu fünf Stunden für das Herstellen und weitere drei Stunden für das Austragen oder Ausfahren zuzulassen". Die Regelung bezieht sich auf die Betriebszeit und nicht auf die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers. Diese Änderungen seien nötig, um die Wettbewerbschancen des Bäckereihandwerks herzustellen, so die Begründung der Regierung.

DGB: Betriebsbezogenheit der Ausnahmeregelungen entscheidend

Es sei wichtig, dass es bei der geplanten Verlängerungsmöglichkeit an Sonntagen bei der Betriebsbezogenheit der Ausnahmeregelungen bleibe, argumentierte der DGB. Würde sich diese stattdessen auf den einzelnen Arbeitnehmer beziehen, gäbe es faktisch keine Einschränkung der Sonntagsarbeit mehr.

Bäckereihandwerk geht Gesetz nicht weit genug

Dem Zentralverband des Deutschen Bäckereihandwerks gehen die Änderungen dagegen nicht weit genug. Er forderte, die zulässige Arbeitszeit für einzelne Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen auf acht Stunden auszuweiten und plädierte für eine personengebundene Regelung. Eine solche ermögliche einen zeitversetzten Einsatz von Mitarbeitern.

Änderungen des Bundesversorgungsgesetzes

Wie die Bundestagspressestelle weiter mitteilte, geht es bei dem Gesetzentwurf auch um eine Änderung des Bundesversorgungsgesetzes beziehungsweise an dieses Gesetz im "Omnibusverfahren" angehängte zahlreiche andere Gesetzesänderungen. Sie betreffen neben dem Arbeitszeitgesetz auch so unterschiedliche Bereiche wie die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und die Einführung des elektronischen Fingerabdrucks bei der Identitätsfeststellung im Asylverfahren.

Redaktion beck-aktuell, 30. Mai 2017.

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