Die sogenannte Keylogger-Affäre bei der Berliner "tageszeitung" (taz) hat ein juristisches Ende gefunden. Der ehemalige "taz"-Redakteur, der die Computer von Kollegen, überwiegend Frauen, mithilfe eines Keyloggers ausspioniert hatte, ist rechtskräftig verurteilt. "Er hat keinen Einspruch eingelegt", sagte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte am 17.02.2017. Damit habe er den Strafbefehl des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten akzeptiert. Danach muss er 160 Tagessätze zu 40 Euro zahlen. Wie die "taz" mitteilte, hat er mehr als ein Jahr lang einen Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, eingesetzt und damit Daten an Computern von Kollegen abgefangen.
Mehr lesenZPO § 286
Die Kenntnis einer Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie ergibt sich nicht aus ihrer Kenntnis von der für die Immobilie erzielten Jahresnettomiete im Wege eines auf schlichter Vervielfältigung der Nettomiete mit einem frei gegriffenen Faktor beruhenden „vereinfachten Ertragswertverfahrens“. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14, BeckRS 2016, 20681
Mehr lesenEin Kunde, der bei einem Juwelier unter anderem als Wertanlage zwei Diamantohrringe als "Pärchen" erwirbt, muss sich an dem Kaufvertrag festhalten lassen, wenn die sachverständige Klassifizierung der Schmuckstücke die Pärchen-Eigenschaft bestätigt und kein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert der Schmuckstücke und dem Verkaufspreis besteht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 08.11.2016 entschieden. Dabei sei ein Aufschlag von 100% auf den Einkaufspreis nicht sittenwidrig (Az.: 7 U 80/15). Gegen das Urteil ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 280/16 die Revision anhängig.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23.01.2017 einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Eintragung einer spanischen Schnellverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung in das Bundeszentralregister richtete. Das BVerfG sah den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verletzt, weil das Ausgangsgericht die zur Verurteilung führenden Umstände nicht ausreichend aufgeklärt und das Vorbringen des Beschwerdeführers, das in das Bundeszentralregister eingetragene ausländische Strafurteil sei unter Verstoß gegen verfahrensrechtliche Mindeststandards zustande gekommen, nicht ausreichend geprüft habe (Az.: 2 BvR 2584/12).
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