Gesetzentwurf verweist auf Bewertung des BVerfG
Im Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17.01.2017 (BeckRS 2017, 100243 ) den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD abgelehnt und sich damit gegen ein Parteiverbot ausgesprochen hat. Gleichwohl habe das Gericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger "gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen". Zudem "sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet". Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten habe, gebe es "andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist", heißt es in der Vorlage weiter.
Extremistische Parteien sollen von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden
Das könne wirkungsvoll mithilfe eines Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung erreicht werden. Eine wehrhafte Demokratie müsse es "nämlich nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden". Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt werden. Solche konkreten Bestrebungen sollten künftig Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein.