Auf unterschiedliche Experten-Einschätzungen stößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises - eID" (BT-Drs. 18/11279). Dies zeigte sich am 24.04.2017 bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses des Bundestages deutlich, wie die Bundestagspressestelle berichtete. Lobend wurden sinnvolle Einsatzmöglichkeiten hervorgehoben, kritisiert aber noch nicht abschließend geklärte Herausforderungen bezüglich des Datenschutzes.
Mehr lesenWeil er sich über Jahre hinweg am Tresor bediente und so 1,44 Millionen Euro veruntreut hat, ist ein Sparkassen-Kassierer zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld sah es in seinem Urteil vom 24.04.2017 als erwiesen an, dass der 46 Jahre alte Mitarbeiter einer Filiale im nordrhein-westfälischen Rietberg zwischen 2012 und 2015 mindestens 65 Mal zugegriffen hatte.
Mehr lesenBürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft sollten sich nach den Vorstellungen der FDP künftig festlegen, in welchem Land sie an einer Wahl teilnehmen wollen. Das sei zwar juristisch nicht einfach zu regeln, aber nicht unmöglich, sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer am 24.04.2017 in Berlin. Zu dem Thema werde auf dem vom 28.04. bis 30.04.2017 stattfindenden Parteitag ein Antrag eingebracht.
Mehr lesenDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, fordert in einem Schreiben an den Bundestag eine Verschiebung der parlamentarischen Beratungen über das Fluggastdatengesetz, die für den 27.04.2017 geplant sind. Dies berichtete die Funke Mediengruppe am 24.04.2017. Das Gesetz kombiniere zwei grundsätzliche Datenschutzprobleme im Sicherheitsbereich und sollte bis zu einer erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht verabschiedet werden, so Voßhoff.
Mehr lesenEine Gemeinde, die auf Grund ihrer Zuständigkeit als Ortspolizeibehörde ein Aufenthalts- und Betretungsverbot gegen einen Fußballhooligan verhängt, kann eine Verwaltungsgebühr erheben, wenn sie auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes eine entsprechende Verwaltungsgebührensatzung erlassen hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 23.03.2017 entschieden und der Gemeinde Aspach Recht gegeben, die einem Fußballhooligan für ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für ein 3. Liga-Spiel eine Verwaltungsgebühr von 150 Euro auferlegt hatte (Az.: 1 K 6242/16, BeckRS 2017, 106267).
Mehr lesenVV RVG 3104 Anm. I Nr. 1
Mit VV 3104 Anm. I Nr. 1 RVG soll erreicht werden, dass der Verfahrensbevollmächtigte, der im Hinblick auf den auch in Familienstreitsachen geltenden Grundsatz der Mündlichkeit (§ 128 I ZPO) erwarten kann, in der mündlichen Verhandlung eine Terminsgebühr zu verdienen, keinen Gebührennachteil erleidet, wenn durch eine andere, in VV 3104 Anm. I Nr. 1 RVG genannte Verfahrensgestaltung auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wird. Es entspricht einer effektiven Verfahrensführung, in einem Verfahren, in dem ein Beteiligter eine mündliche Verhandlung und somit das Entstehen einer Terminsgebühr erzwingen kann, einen Anreiz zu schaffen, das Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung zu beenden, ohne dass der Verfahrensbevollmächtigte Gefahr läuft, die ansonsten „sichere" Terminsgebühr zu verlieren.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2017 - 15 WF 40/17, BeckRS 2017, 105696
Mehr lesenDas Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas als extremistisch verboten und ihr Vermögen eingezogen. Die Glaubensgemeinschaft müsse ihre Russland-Zentrale in St. Petersburg und 395 örtliche Organisationen auflösen, so die Richter am 20.04.2017 in Moskau. Die Zeugen Jehovas kündigten an, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.
Mehr lesenEin NPD-Politiker ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung eines Künstlerehepaares aus Jamel, das sich gegen Rechtsextremismus einsetzt, gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das von den Fachgerichten angenommene Überwiegen der Belange der persönlichen Ehre sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers (Beschluss vom 13.03.2017, Az.: 1 BvR 1438/15).
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Publizisten gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung durch Leugnen des Völkermords an den Juden stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Würzburg zurückverwiesen. Die Strafgerichte hätten den Sinngehalt der Äußerung des Publizisten unzutreffend erfasst und zudem die erforderliche Abwägung mit der Meinungsfreiheit unterlassen (Beschluss vom 28.03.2017, Az.: 1 BvR 1384/16).
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