OLG München: Supermarktkette Real darf Trikots mit Adlerlogo nicht verkaufen

Die Supermarktkette Real darf keine Retro-Trikots mit Adlerlogo verkaufen, die an die Trikots der Fußball-Nationalmannschaft beim "Wunder von Bern" 1954 erinnern. Das hat das Oberlandesgericht München am 18.05.2017 in einem langjährigen Rechtsstreit um das Logo des Deutschen Fußball-Bundes entschieden. In einem Teilurteil gab es damit dem DFB recht. Dieser hatte Real verklagt, weil die Kette zur Weltmeisterschaft 2014 Retro-T-Shirts mit dem berühmten Logo auf der Brust verkauft hatte.

"Nahezu identische" Nachahmung

Der DFB sah in der Verkaufsaktion unlauteren Wettbewerb. Das sah auch das Gericht so, denn die T-Shirts seien "nahezu identisch nachgeahmt" worden. Real muss es daher künftig unterlassen, die kurzärmligen Trikots zu verkaufen, und den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden ersetzen. Das Original-Retro-Shirt des DFB war zwischen 2004 und 2014 für je knapp 30 Euro insgesamt mehr als 300.000 Mal verkauft worden - ein Verkaufsschlager. Das Real-Shirt hingegen wurde für nur knapp zehn Euro angeboten.

Markenrechtliche Klage des DFB noch nicht entschieden

Der Streit ist damit noch nicht zu Ende. Der DFB hatte nicht nur wettbewerbsrechtlich gegen die Shirts, sondern auch markenrechtlich gegen die Trikots sowie gegen Automatten mit dem Adlerlogo geklagt.

Real stellte im Gegenzug Anträge auf Löschung der Adlermarke

Das OLG setzte das Verfahren in dieser Hinsicht aus, bis das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und das Deutsche Patent- und Markenamt über den Markenschutz des DFB-Logos entschieden haben. Real hat dort Anträge auf Löschung des DFB-Markenschutzes gestellt. Begründung: Der Fußballbund hätte das Adlersymbol nicht schützen lassen dürfen, da es den Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland nachahme.

OLG München, Urteil vom 18.05.2017

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017 (dpa).