Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser schützen. Der Bundestag beriet in der Nacht zum 19.05.2017 in erster Lesung über einen Entwurf des Familienministeriums für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Ziel ist unter anderem, die oft schwierige Lage von Pflegekindern zu verbessern. Sie sollen künftig weniger unter Gezerre von leiblichen Eltern, Pflegefamilien und Behörden leiden müssen. Nach Zahlen von 2015 leben in Deutschland mehr als 70.000 Kinder in Pflegefamilien.
Bessere Kooperation von Ermittlungsbehörden und Jugendämtern
Beim Kinderschutz soll die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gesundheitswesen verbessert werden, etwa bei einem Verdacht auf Missbrauch. Zudem soll die Kooperation zwischen Ermittlungsbehörden und Justiz mit den Jugendämtern gestärkt werden, um Kinder vor Gewalt zu schützen. Außerdem soll der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften gegen alle Formen von Gewalt sichergestellt werden.
Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums (pdf-Datei).
Aus der Datenbank beck-online
Rux, Schulische Inklusion, DÖV 2017, 309
Grünenwald, Adoption und Flüchtlinge - Schaffen wir das?, NZFam 2016, 389
Schulte-Bunert, Syrische Flüchtlingskinder alleine in Deutschland, was nun?, FuR 2015, 685
Holthusen, Kinder und Jugendliche als so genannte Intensivtäter, FPR 2013, 417
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.04.2017, becklink 2006369