Das Aufnehmen eines im Fahrzeug liegenden Mobiltelefons durch den Fahrer während der Fahrt, um es an einem anderen Ort im Fahrzeug in eine Ladeschale zu stecken, stellt kein tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar. (entgegen OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.12.2015 - 2 Ss OWi 290/15-juris). (Leitsatz des Gerichts)
AG Landstuhl, Urteil vom 06.02.2017 - 2 OWi 4286 Js 12961/16, BeckRS 2017, 102956
Mehr lesenZum 01.04.2017 treten verschiedene Neuregelungen in Kraft, unter anderem Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, wie die Bundesregierung am 28.03.2017 mitteilte. Danach haben Leiharbeiter nach einer Beschäftigung von 18 Monaten künftig einen Anspruch auf eine Festanstellung.
Mehr lesenExperten haben die von der Bundesregierung geplante "moderate Lockerung" des bisherigen Verbots der Medienübertragung aus der Gerichtsverhandlung überwiegend positiv bewertet. Dies zeigte eine Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 28.03.2017 zum Gesetzentwurf über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (BT-Dr. 18/10144), wie der parlamentarische Pressedienst berichtete. Es habe aber auch Stimmen gegeben, die den Entwurf für verfehlt erachteten und die Gefahr populärer Urteile sähen.
Mehr lesenDie vom Bundesverfassungsgericht (BeckRS 2016, 55864) angeordnete zeitlich begrenzte Fortgeltung der inzwischen verfassungswidrig gewordenen Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts mit EU-Recht vereinbar. Dies geht aus einem Urteil vom 29.03.2017 hervor, wonach die Genehmigung von Entgelten für Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen, die die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Telekom Deutschland GmbH für den Zeitraum vom 01.12.2013 bis zum 30.11.2016 erteilt hatte, teilweise rechtswidrig war (Az.: 6 C 1.16).
Mehr lesenDie beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens "S&K“ sind wie erwartet wegen Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden. Mit je achteinhalb Jahren für Stephan S. und Jonas K. blieb das Landgericht Frankfurt am Main am 30.03.2017 in dem zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung verabredeten Strafrahmen. Das Gericht setzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Angeklagten nach mehr als vier Jahren Untersuchungshaft zunächst auf freien Fuß. S. und K. müssen ihre Reststrafen später antreten. Über eine mögliche Aussetzung der Haft nach der Hälfte oder zwei Dritteln der Zeit entscheidet später ein anderes Gericht.
Mehr lesenWegen Betrugs an Unister-Gründer Thomas Wagner muss der angeklagte Vermittler des sogenannten Rip-Deals für drei Jahre und zehn Monate in Haft. Das Leipziger Landgericht sprach den 69-Jährigen aus Unna (Nordrhein-Westfalen) am 28.03.2017 des vorsätzlichen Betrugs in zwei Fällen als Mittäter schuldig.
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