Verdacht konnte nicht ausgeräumt werden
Nach Auffassung der Kammer bestehe zwar nach vorläufiger Würdigung weiterhin der Verdacht, dass es sich sowohl bei beiden umstrittenen Positionen, einer fraglichen stillen Beteiligung in Höhe von 270 Millionen Euro und einem Darlehen der Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft über 50 Millionen Euro, nicht wie bilanziert um Eigenkapital, sondern um Fremdkapital handelte. Allerdings stehe diese Annahme einer Einstellung unter Auflagen nicht entgegen.
Keine Schädigung durch etwaige unrichtige Bilanzierung feststellbar
Denn die beiden Wirtschaftsprüfer waren laut Gericht nicht vorbestraft. Für eine Einstellung spreche zudem der Umstand, dass es sich nur um eine Position in der Bilanz eines großen Unternehmens handele, die ansonsten nicht zu beanstanden sei. Zudem konnten die Stuttgarter Richter nicht feststellen, dass jemand durch die etwaig unrichtige Bilanzierung geschädigt wurde. Insbesondere hätten die sogenannten "Schlecker-Frauen“ nicht dadurch ihren Arbeitsplatz verloren. Die Kammer konnte auch nicht ausschließen, dass sich die Angeklagten aus ihrer subjektiven Sicht in einem Graubereich bewegten.
Endgültige Einstellung nach Zahlung der Auflagen
Sollten die Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen in Höhe von insgesamt 40.000 Euro sowie an die Staatskasse in Höhe von 5.000 Euro bezahlt werden, wird die Kammer das Verfahren gegen die beiden Wirtschaftsprüfer endgültig einstellen. Eine Verurteilung sei mit der Einstellung gegen Geldauflagen nicht verbunden. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.