Studentin bei traditionellem Nikolausturnier verunglückt
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über fünf Jahrzehnten mit dem "Nikolausturnier" die nach eigenen Angaben größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden verschiedene Sportarten wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten. Die damals 25 Jahre alte Klägerin war Studentin an der WWU und verunglückte beim Basketballspielen im Rahmen des Nikolausturniers.
Unfallkasse lehnte Entschädigung ab
Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung dieses Unfalls lehnte die beklagte Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab. Bei Wettkämpfen und Turnieren wie dem Nikolausturnier stehe der Hochleistungssport einzelner Studierender im Vordergrund, der für den Versicherungsschutz wesentliche Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag der Universität fehle. Auch der Wettkampfcharakter der Veranstaltung spreche gegen die Eintrittspflicht des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes.
LSG bejaht Anspruch
Während das Sozialgericht die Auffassung der Kasse bestätigte und die Entschädigungsklage abwies, hat das Landessozialgericht den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt und einen Entschädigungsanspruch bejaht. Denn die Teilnahme an der Sportveranstaltung sei eine versicherte Tätigkeit gewesen. Die Universität habe mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich am Hochschulsport zu betätigen, ihren Bildungsauftrag erfüllt.
Nikolausturnier als Teil des Hochleistungssports vom Bildungsauftrag gedeckt
Auch das Nikolausturnier sei Teil des Hochschulsports gewesen, so das LSG weiter. Dem stehe weder entgegen, dass die Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfinde, noch dass die Teilnahme auch Studierenden anderer Universitäten möglich sei. Denn auch Hochschulmeisterschaften und Turniere mit Wettkampfcharakter könnten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.