LSG Nordrhein-Westfalen: Teilnahme an Breitensportveranstaltung einer Uni von Unfallversicherung gedeckt

Teilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breitensportveranstaltung, wie etwa dem Nikolausturnier der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), unterliegen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unerheblich für den Versicherungsschutz sei, dass die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch für Studierende anderer Universitäten offen ist. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (Urteil vom 09.11.2016, Az.:L 17 U 182/13, BeckRS 2016, 119596).

Studentin bei traditionellem Nikolausturnier verunglückt

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über fünf Jahrzehnten mit dem "Nikolausturnier" die nach eigenen Angaben größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden verschiedene Sportarten wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten. Die damals 25 Jahre alte Klägerin war Studentin an der WWU und verunglückte beim Basketballspielen im Rahmen des Nikolausturniers.

Unfallkasse lehnte Entschädigung ab

Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung dieses Unfalls lehnte die beklagte Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab. Bei Wettkämpfen und Turnieren wie dem Nikolausturnier stehe der Hochleistungssport einzelner Studierender im Vordergrund, der für den Versicherungsschutz wesentliche Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag der Universität fehle. Auch der Wettkampfcharakter der Veranstaltung spreche gegen die Eintrittspflicht des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes.

LSG bejaht Anspruch

Während das Sozialgericht die Auffassung der Kasse bestätigte und die Entschädigungsklage abwies, hat das Landessozialgericht den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt und einen Entschädigungsanspruch bejaht. Denn die Teilnahme an der Sportveranstaltung sei eine versicherte Tätigkeit gewesen. Die Universität habe mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich am Hochschulsport zu betätigen, ihren Bildungsauftrag erfüllt.

Nikolausturnier als Teil des Hochleistungssports vom Bildungsauftrag gedeckt

Auch das Nikolausturnier sei Teil des Hochschulsports gewesen, so das LSG weiter. Dem stehe weder entgegen, dass die Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfinde, noch dass die Teilnahme auch Studierenden anderer Universitäten möglich sei. Denn auch Hochschulmeisterschaften und Turniere mit Wettkampfcharakter könnten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2016 - L 17 U 182/13

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2017.

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