Die Europäische Kommission hat am 23.05.2017 die Begrenzung der KWKG-Umlage (Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) für energieintensive Unternehmen genehmigt. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake (Bündnis90/Die Grünen), begrüßt diese Entscheidung, da sie die nötige Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen bringe.
KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe wird begrenzt
Das KWKG sieht in Angleichung an die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung des EEG vor, dass die KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb in Abhängigkeit der individuellen Leistungsfähigkeit begrenzt wird. Die Bundesregierung hatte dies bereits mit dem EEG-/KWKG-Änderungsgesetz vom Dezember 2016 umgesetzt und auf die Freigabe aus Brüssel gewartet.
Abschließende rechtliche Klärung der Umlageprivilegierungen
Der Beschluss der Europäischen Kommission enthält auch die abschließende rechtliche Klärung der seit 2011 gewährten Umlageprivilegierungen nach altem KWKG. Damit besteht nach Aussage von Baake Rechtssicherheit für die Unternehmen. Rückforderungen erfolgen anhand eines sogenannten Anpassungsplans, der ebenfalls bereits im KWKG umgesetzt wurde. Danach sind nur sehr geringe Rückforderungen von wenigen Unternehmen und auch nur für das Jahr 2016 nötig.
Redaktion beck-aktuell, 23. Mai 2017.
Aus der Datenbank beck-online
Lovens, Das Recht der erneuerbaren Energien, EnWZ 2016, 481
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