Die Bundesregierung will die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduzieren. Wie sie am 19.05.2017 mitteilte, hat der Bundestag die hierzu geplante Reform des Waffenrechts nun bestätigt. Das Gesetz sieht eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Durch diese Amnestie soll ein Anreiz geschaffen werden, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen.
Höhere Sicherheitsstandards
Gleichzeitig soll das neue Gesetz nach den Plänen der Bundesregierung die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anheben. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Es gelte eine Besitzstandsregelung: Waffenbesitzer dürften ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.
Vollzug soll effektiver werden
Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch soll der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das habe positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, hofft die Bundesregierung.
Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drs.: 18/11239 finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Waffenrechtsreform: Befristete Amnestie für illegalen Waffenbesitz vorgesehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.03.2017, becklink 2005897
EU-Parlament billigt strengeres Waffenrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.03.2017, becklink 2006057
Neues Waffenrecht beschlossen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.01.2017, becklink 2005565
Bundesrat will legalen Waffenbesitz von Extremisten verhindern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.11.2016, becklink 2004968
Baden-Württemberg startet Initiative für neue Amnestieregelung im Waffengesetz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.04.2010, becklink 302607