Kinder von Samenspendern bekommen mehr Rechte

Wer vermutet, dass er mit einer Samenspende gezeugt wurde, soll künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspenderregister beantragen können. Wie die Bundesregierung am 19.05.2017 mitteilte, hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Vorgesehen ist darin die Einrichtung eines zentrales Samenspenderregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Möglichkeiten bislang beschränkt

Pro Jahr würden schätzungsweise 1.200 Kinder nach einer Samenspende geboren, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Bisher hätten sie keine Möglichkeit zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Denn die ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen mit Samenspenden würden derzeit noch dezentral in den Entnahmeeinrichtungen dokumentiert. Zudem würden nicht genügend Daten erhoben, um den leiblichen Vater ausfindig zu machen. Die Betroffenen könnten damit ihr "Recht auf Kenntnis der Abstammung" bisher nicht wahrnehmen.

BVerfG bejaht Recht auf Abstammung

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings entschieden, dass es ein Recht darauf gibt, die eigene Abstammung zu kennen. Dies ergebe sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Künftig sollen dieses Recht auch Menschen geltend machen können, die durch eine Samenspende gezeugt wurden – wenn sie es wollen.

Keine Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe

In das Samenspenderregister sollen personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende aufgenommen werden. Sowohl der Spender als auch die Empfängerin müssten darüber aufgeklärt und informiert werden. Die personenbezogenen Daten würden 110 Jahre lang gespeichert. Die Regelung gelte auch für Einrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Samen verwendet haben. Die sogenannte gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft werde durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen. Dadurch würden Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe entfallen, so die Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017.

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